Ja zum Fracking - das hatten Umweltpolitiker von CDU/CSU und FDP Anfang Februar von den zuständigen Ministern Peter Altmaier und Philip Rösler gefordert. Denn, so der FDP-Politiker Michael Kauch im "Spiegel", Deutschland könne sich kein ideologisches Verbot leisten. Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gedrückt, um den Stein aufzubrechen, damit das darin enthaltene Gas oder Öl gefördert werden kann. In den USA wird damit gerade sehr viel Geld verdient. In absehbarer Zeit könnte das Land unabhängig von Importen sein. Eine Aussicht, die auch hier manche Hoffnung aufkeimen lässt. Allerdings ist Fracking bei der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten äußerst unbeliebt. Der Bundesrat hatte deshalb vor kurzem ein Moratorium gefordert, bis alle Risiken des Frackings für die Umwelt und vor allem das Grundwasser erforscht sind. Auch das Umweltbundesamt warnt davor, im Moment Fracking in großem Stil zu betreiben.
Umweltminister Altmaier und Wirtschaftsminister Rösler haben sich nun darauf geeinigt, die Auflagen für Frackingvorhaben deutlich zu verschärfen. In Wasserschutzgebieten und Gebieten mit Mineral- und Heilquellen soll die Fördermethode über das Wasserhaushaltsgesetz komplett verboten werden. In allen anderen Gebieten wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich. Und zwar sowohl für das Suchen nach Gasvorkommen als auch für die eigentliche Förderung. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll dem Vorschlag nach außerdem für Erdwärme-Vorhaben gelten, bei denen Fracking angewendet werden soll.
In Wasserschutzgebieten wurde Fracking allerdings auch bisher schon von den zuständigen Länderbehörden in der Regel nicht genehmigt. Darauf weisen Altmaier und Rösler in ihrem Text ausdrücklich hin. Und Umweltverträglichkeitsprüfungen finden für fast alles statt. Auch zum Beispiel für Windräder. Davon werden sich interessierte Unternehmen kaum abschrecken lassen. Zumal durchaus nennenswerte Vorkommen in Deutschland vermutet werden. Das Umweltbundesamt geht von bis zu 1,3 Billionen Kubikmetern aus. Damit könnte der Gasbedarf etwa 13 Jahre lang gedeckt werden. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe kommt in ihrer Schätzung sogar auf das doppelte. Allerdings ebenfalls maximal. Da die Trinkwasserschutzgebiete auf jeden Fall wegfallen und auch unter dicht besiedelten Gebieten wohl nicht gebohrt werden würde, dürften die tatsächlich förderbaren Vorkommen deutlich geringer sein. Bis zum Sommer wollen die Minister das Gesetz unter Dach und Fach haben. Allerdings ist fraglich, ob der Bundesrat das Vorhaben in der vorliegenden Form nicht stoppen wird.
Umweltminister Altmaier und Wirtschaftsminister Rösler haben sich nun darauf geeinigt, die Auflagen für Frackingvorhaben deutlich zu verschärfen. In Wasserschutzgebieten und Gebieten mit Mineral- und Heilquellen soll die Fördermethode über das Wasserhaushaltsgesetz komplett verboten werden. In allen anderen Gebieten wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich. Und zwar sowohl für das Suchen nach Gasvorkommen als auch für die eigentliche Förderung. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll dem Vorschlag nach außerdem für Erdwärme-Vorhaben gelten, bei denen Fracking angewendet werden soll.
In Wasserschutzgebieten wurde Fracking allerdings auch bisher schon von den zuständigen Länderbehörden in der Regel nicht genehmigt. Darauf weisen Altmaier und Rösler in ihrem Text ausdrücklich hin. Und Umweltverträglichkeitsprüfungen finden für fast alles statt. Auch zum Beispiel für Windräder. Davon werden sich interessierte Unternehmen kaum abschrecken lassen. Zumal durchaus nennenswerte Vorkommen in Deutschland vermutet werden. Das Umweltbundesamt geht von bis zu 1,3 Billionen Kubikmetern aus. Damit könnte der Gasbedarf etwa 13 Jahre lang gedeckt werden. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe kommt in ihrer Schätzung sogar auf das doppelte. Allerdings ebenfalls maximal. Da die Trinkwasserschutzgebiete auf jeden Fall wegfallen und auch unter dicht besiedelten Gebieten wohl nicht gebohrt werden würde, dürften die tatsächlich förderbaren Vorkommen deutlich geringer sein. Bis zum Sommer wollen die Minister das Gesetz unter Dach und Fach haben. Allerdings ist fraglich, ob der Bundesrat das Vorhaben in der vorliegenden Form nicht stoppen wird.