Was wird aus denen, die jetzt schon Betreuungsgeld bekommen?
Wer das Geld bewilligt bekommen hat, wird es in aller Regel weiter bekommen. Nun, wo die Vorschriften rückwirkend fortgefallen sind, ist der Bescheid ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt. Wird der zurückgenommen, ist Vertrauensschutz zu gewähren.
Was ist mit denjenigen, die das Geld nur beantragt haben, aber noch keine Bewilligung bekommen haben?
Die zuständigen Ministerien äußern sich nicht. Wahrscheinlich bekommen diese Betroffenen kein Geld.
Was geschieht mit denjenigen, die das Geld in eine private Kinderbetreuung gesteckt haben?
Sie müssen die Kosten dafür nun selbst tragen, wenn es keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit gibt.
Was ist mit ähnlichen Leistungen der Bundesländer?
Bayern und Sachsen zahlen Landeserziehungsgeld, in Thüringen wurde es zum 1.7. abgeschafft, es gilt aber noch eine Übergangsfrist für die, die das Geld schon beantragt haben. Es handelt sich nicht um familienpolitische Leistungen, sondern um Sozialleistungen, diese haben andere Voraussetzungen als das Betreuungsgeld und sind nicht betroffen von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Geld wird also weiter gezahlt.
Bayern will ein Landes-Betreuungsgeld einführen. Wird das nahtlos an die wegfallende Bundesleistung anschließen?
Das ist noch nicht ganz klar. Das Gesetz muss ja erst geschrieben und verabschiedet werden. An sich müsste da eine Lücke entstehen - es sei denn, die Leistung würde rückwirkend eingeführt.
Was wird aus den frei werdenden Geldern?
Was den laufenden Haushalt 2015 betrifft, so kommen die Minderausgaben wohl der Staatskasse zugute. Alles Weitere muss politisch entschieden werden. SPD, Grüne und Linke wollen das Geld in die Kinderbetreuung stecken, Bayern will, dass die Länder es für ein Landesbetreuungsgeld bekommen. Rechtliche Vorgaben der Art, dass diese Gelder überhaupt Familien zu Gute kommen müssen, gibt es aber nicht.