Paragraf 218
Fraktionsübergreifender Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen wird im Bundestag beraten

Der Bundestag beschäftigt sich morgen erstmals mit dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen.

    Blick von der Seite in den Plenarsaal des Bundestags.
    Der Gesetzesentwurf wird von Abgeordneten mehrerer Fraktionen unterstützt. (imago / Thomas Trutschel)
    Die erste Lesung wurde in die Tagesordnung aufgenommen. In dem Antrag werden auch die knapp 330 Abgeordneten aufgelistet, die sich gemeinsam für die Neuregelung einsetzen. Mit dem Gesetz sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche legalisiert werden. Konkret soll der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch neu geregelt werden. Derzeit sind Abbrüche rechtswidrig, bleiben bis zur zwölften Woche aber straffrei, wenn eine Pflichtberatung wahrgenommen wird. In dem Antrag heißt es, die Beibehaltung der jetzigen Rechtslage stelle keine tragfähige Alternative dar und verstoße gegen die Grundrechte der Schwangeren.
    Ob der Entwurf noch vor der geplanten Bundestagswahl am 23. Februar zu einer Schlussabstimmung im Parlament kommen wird, ist offen.
    Diese Nachricht wurde am 04.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.