Kurz vor Versteigerung
Frankreich untersagt Ausfuhr von Pistolen von Napoleon

Das französische Kulturministerium hat ein Ausfuhrverbot für zwei Pistolen erteilt, die einst Napoleon Bonaparte gehörten und versteigert werden sollen. Die Waffen, mit denen sich der selbst ernannte Kaiser 1814 umbringen wollte, seien "aus geschichtlicher und künstlerischer Sicht von großem Interesse für das nationale Erbe" und müssten daher als "nationaler Schatz betrachtet werden", erklärte die zuständige Kommission für nationale Schätze.

07.07.2024
    In einer verzierten Schatulle liegen die Pistolen Napoleons.
    Im Vorfeld der geplanten Auktion wurden die Pistolen Napoleons der Öffentlichkeit präsentiert. (AFP / GEOFFROY VAN DER HASSELT)
    Die Pistolen sollen heute von den Auktionshäusern Osenat und Rossini in Fontainebleau bei Paris versteigert werden. In der Stadt steht das Schloss, in dem Napoleon nach seiner Niederlage im Frankreich-Feldzug seinen Selbstmordversuch beging. Sein Knappe, der Maquis von Caulaincourt, hatte aber das Pulver aus den Pistolen entfernt, die der Kaiser von einem Schmied aus Versailles hatte anfertigen lassen, sagte Auktionator Jean-Pierre Osenat der Nachrichtenagentur AFP. "Napoleon nahm daraufhin Gift. Er musste sich jedoch übergeben und starb nicht", fügte er hinzu. Der Kaiser schenkte seinem Knappen die Pistolen als Dank für dessen Treue. Seitdem waren sie im Besitz der Familie.
    Die mit Gold und Silber verzierten und in einer kostbaren Holzschatulle aufbewahrten Waffen schmückt ein eingraviertes Bild des Kaisers. Ihr Wert wird auf 1,2 bis 1,5 Millionen Euro geschätzt.
    Mit der Erteilung des Ausfuhrverbots hat der französische Staat 30 Monate Zeit, ein Angebot für die Pistolen zu machen. Der Besitzer hat das Recht, dies abzulehnen. Sollte der Staat die Waffen nicht erwerben, gilt das Ausfuhrverbot nicht mehr und die Pistolen können ins Ausland verkauft werden.
    Diese Nachricht wurde am 08.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.