Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und damit die Klage einer zweigeschlechtlichen Person abgewiesen. Sie hatte sich diskriminiert gefühlt, weil ein Landkreis in Schleswig-Holstein die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten gezielt für Frauen ausgeschrieben hatte. Männer oder Personen anderen Geschlechts wurden nicht angesprochen. Die Stelle wurde mit einer Frau besetzt.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass eine weibliche Besetzung entscheidend sei, um Frauen bei Problemen wie sexueller Belästigung besser unterstützen zu können. Das Gericht entschied, dass die landesgesetzliche Regelung, die die Stelle auf Frauen beschränkt, verhältnismäßig und verfassungsgemäß ist.
Diese Nachricht wurde am 02.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.