Vorgesehen ist eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent für die Aufsichtsräte von rund 110 voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen ab 2016. Dabei handelt es sich um Betriebe, die in der Regel mindestens 2.000 Beschäftigte haben. Die Vorgabe soll schrittweise bei den dann neu zu besetzenden Posten umgesetzt werden. Falls sich keine Bewerberinnen finden, sollen die Stühle in dem Gremium freibleiben. Für die Vorstände gibt es dagegen keine feste Regelung.
Für die Aufsichtsräte, Vorstände und die oberste Managementebene von weiteren 3500 mitbestimmungspflichtigen oder börsennotierten Unternehmen soll es bereits ab 2015 verbindliche Zielvorgaben zur Frauenförderung geben.
Zeit der Debatten ist vorüber
Diese sollen auch in den Führungspositionen der Bundesverwaltung, der Gerichte, der Unternehmen des Bundes gelten und ebenso in den Gremien, in die der Bund Vertreter schickt. Die Bundesfamilienministerin sagte: "Viele Jahre wurde diskutiert und debattiert. Doch viel zu wenig ist passiert. Jetzt ist Schluss mit freiwilligen Vereinbarungen, und wir werden das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen auf den Weg bringen."
Maas ergänzte: "Wir haben heute die am besten ausgebildeten Frauen überhaupt. Das muss sich endlich auch in den Chefetagen widerspiegeln. Die Zeit der Appelle ist vorbei."