Koalitionsvertrag
Frei sieht Ausnahmen beim Finanzierungsvorbehalt

Union und SPD sehen den Finanzierungsvorbehalt im gerade ausgehandelten Koalitionsvertrag unterschiedlich.

    Frei im Bildvordergrund; er geht gerade am Konrad-Adenauer-Haus vorbei. Dahinter Journalisten und andere Personen.
    13.03.2025, Berlin: Thorsten Frei, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU Fraktion im Bundestag. (Michael Kappeler / dpa )
    Nicht alle Vereinbarungen stünden unter diesem Vorbehalt, sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Frei dem Berliner "Tagesspiegel". Er verwies etwa auf die Maßnahmen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wie die geplanten Abschreibungsmöglichkeiten.
    Wörtlich hatten die Unterhändler von CDU, CSU und SPD in ihrem Vertragstext vereinbart, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter Finanzierungsvorbehalt stünden. Der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Klingbeil sagte dazu der "Bild"-Zeitung: Alles heiße alles, da gebe es wenig Interpretationsspielräume. Prinzipiell gelte das auch für die Ausweitung der Mütterrente, die auf Dringen der CSU in den Vertrag aufgenommen wurde.
    Diese Nachricht wurde am 11.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.