Malmström will Unternehmen weiter Sonderklagen ermöglichen. Im Vergleich zu den bisher geplanten Schiedsgerichten soll das neue "System der Investitonsgerichte" einige Änderungen enthalten. Zum Beispiel sollen sie eine zweite Instanz bekommen. Das heißt, alle Parteien hätten die Möglichkeit, gegen ein Urteil vorzugehen. Die Richter sollen zum Teil von den USA und der EU gemeinsam ausgewählt werden – nach fachlicher Qualifikation und Unbestechlichkeit.
Auch Investitionsgerichte sollen Unternehmen schützen
Die Gerichte sollen Investoren aus dem Ausland vor unfairer Behandlung in einem Gastland schützen. Die EU-Kommission nennt als Beispiel eine entschädigungslose Enteignung. Ein anderer Fall wäre, wenn ein Investor wegen Religion oder Rasse diskriminiert würde oder das Gastland einen Vertrag breche. Weil die Investitionsgerichte nicht zum Justizsystem des jeweiligen Landes gehören, sollen sie besonders unabhängig sein. Gleichzeitig ist das aber auch der Hauptkritikpunkt: Sie wären dadurch auch ein besonderes Privileg für ausländische Unternehmen. Andere Unternehmen oder auch das Gastland selbst hätten dieses Recht nicht.
Kritik von den Grünen
Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben den neuen Vorschlag der EU-Kommission gelobt. Der FDP-Europa-Abgeordnete Alexander Graf-Lambsdorff sprach von einem großen Fortschritt bei den TTIP-Verhandlungen. Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Daniel Caspary ermöglicht der neue Vorschlag mehr Transparenz und Sicherheit für Unternehmen und Staaten. Der SPD-Politiker Bernd Lange sieht in ihm den "letzten Sargnagel" für die bisher geplanten Schiedsgerichte, forderte allerdings Nachbesserungen. Die Europa-Politikerin Ska Keller (Grüne) kritisierte dagegen, dass Unternehmen weiter Sonderklagerechte eingeräumt würden, ohne ihnen Pflichten aufzuerlegen.
Ob der neue Vorschlag der EU-Kommission tatsächlich seinen Weg ins Freihandelsabkommen findet, ist noch unklar. Denn dafür müssten auch die USA zustimmen.
(at/ach)