Jule Reimer: Das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA steht heute im politischen Berlin auf der Agenda. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat sich als Unterstützung EU-Handelskommissar Karel De Gucht sowie den US-Handelsbeauftragten Michael Froman eingeladen und will bei den skeptischen Gewerkschaftern und den noch kritischeren Umweltschützern dafür werben. Diese wollen morgen vor dem Brandenburger Tor mit Riesen-Chlor-Huhn und Fracking-Spritze dagegen protestieren.
Auch Angela Merkel hat natürlich bei ihrem USA-Besuch am Freitag mit US-Präsident Barack Obama über TTIP gesprochen. Kurz vor dieser Sendung fragte ich Helga Springeneer vom Verbraucherzentrale Bundesverband, was der Besuch der Kanzlerin in Sachen Freihandelsabkommen gebracht hat.
Helga Springeneer: Zunächst einmal hat die Bundeskanzlerin erwartungsgemäß in den USA für das Freihandelsabkommen geworben. Sie hat keine kritischen Töne angeschlagen. Das muss man einfach vor dem Hintergrund der aktuellen Russland-Krise sehen, wo sowohl die Kanzlerin wie auch der US-Präsident das Interesse hatten, bei diesem Thema die Gemeinsamkeiten zu betonen. Die Verhandlungen liefen bislang ja alles andere als rund, es gibt viel Kritik, und hier wird man jetzt die Russland-Krise rein strategisch taktisch nutzen, um Druck auf die Verhandlungsfortschritte zu machen. Wir haben Wahlen in Europa und in den USA, also mit einem schnellen Durchbruch ist da so oder so nicht zu rechnen.
"Europa hat einen grundsätzlich höheren Verbraucherschutz"
Reimer: Wo sind denn die heiklen Punkte aus Verbraucherschützersicht?
Springeneer: Wir haben in Europa bei sehr vielen Themen einen grundsätzlich höheren Verbraucherschutz als in den USA, und wir befürchten einfach, dass wir dieses Niveau in den Verhandlungen nicht werden halten können. Ein typisches Beispiel betrifft ja Lebensmittel.
Reimer: Ja, genau. Bleiben wir mal bei dem Thema. Die USA stellen ja bei Lebensmitteln eindeutig auf wissenschaftliche Beweisführung ab und die Europäer praktizieren das Vorsorgeprinzip. Die sagen zum Beispiel beim berühmten Chlor-Hühnchen, wir möchten, dass die Hühnchen erst gar nicht in Chlor getunkt werden müssen, um Salmonellen zu vermeiden. Das heißt, man setzt stärker bei der Aufzucht an. Haben Sie da nicht schon verloren, denn mit wissenschaftlicher Beweisführung, ob das Chlor-Hühnchen nun besser ist oder schlechter ist, hat das ja wirklich nichts zu tun.
Springeneer: Na ja, was wissenschaftlich ist, da haben wir viele Fragezeichen, auch in Deutschland, spätestens seit den ganzen Skandalen um die Doktorarbeiten. Wissenschaftlich kann natürlich auch sehr unwissenschaftlich sein, kann immer politisch motiviert sein, und so gibt es auch in Europa Bedenken, was die angebliche wissenschaftliche Beweisführung von den amerikanischen Studien anbelangt, gerade weil Untersuchungsgegenstände manchmal sehr eng gefasst sind, weil die Wechselwirkungen unserer Meinung nach nicht hinreichend berücksichtigt werden. Es ist in der Tat so: Wir haben in Europa und den USA ganz unterschiedliche Ansätze, damit auch ganz unterschiedliche Risikobewertungen. Man kann sehr verkürzt sagen, Europa ist sehr viel risikosensibler, die USA sind sehr viel risikoblinder, und am Ende kommt es jetzt genau in den Verhandlungen darauf an, ob hier ein Prinzip überwiegt, oder eine ganz einfache Methode. Im Freihandelsabkommen ist dies ja, jede Seite erkennt zum Beispiel das Risikobewertungsverfahren der anderen Seite an, was wiederum sehr verkürzt gesagt bedeuten würde, das was in den USA legal ist, wäre dann auch automatisch in der Europäischen Union legal. Es ist aber zum jetzigen Zeitpunkt viel zu früh zu sagen, ob wir in Europa wirklich dann die Chlor-Hühnchen auch nicht deklariert haben werden. Die Europäische Kommission sagt ja immer wieder, sie will bei den europäischen Lebensmittel-Sicherheitsstandards keinen Schritt zurückgehen, hält sich allerdings ein bisschen bedeckt, was dieses Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist. Da haben wir keine hundertprozentige Klarheit, ob uns dieses Prinzip gerade im Lebensmittelbereich doch an der einen oder anderen Stelle begegnen kann.
"Die Bundesregierung hat ein besonderes Gewicht"
Reimer: Ist denn die Bundesregierung klar in ihren Positionen aus Verbraucherschützersicht?
Springeneer: Zunächst einmal muss die Europäische Kommission hier klar in ihren verbraucherfreundlichen Positionen sein, weil sie die Verhandlungsführerin ist. Das ist nicht die Bundesrepublik. Die Bundesregierung ...
Reimer: ... ist aber wichtig in dieser Diskussion.
Springeneer: Genau. Ich wollte gerade sagen, das Wort der Bundesregierung hat natürlich Gewicht, vor allen Dingen über den Europäischen Rat. Wenn es da eine klare Linie gäbe, spielt das sicherlich eine Rolle. Die Kanzlerin hat immer wieder zum Thema Lebensmittel auch betont, dass man hier die europäischen Sicherheitsstandards aufrechterhalten will. Die neue Bundesregierung hat kritische Töne bei Investorenschutzrechten, also bei möglichen Sonderrechten für Investoren angeschlagen, stellt hier auch durchaus in Frage, ob es solcher Sonderrechte in Europa und den USA überhaupt bedarf, und hat gleichzeitig aber schon einen klaren B-Vorschlag in den Ring geworfen, dass sie sagt, solche Investorenrechte sollten nur dann möglich sein, wenn die Investoren zuvor mit ihren Klagen vor den nationalen Gerichten gescheitert sind.
"Regulatorische Zusammenarbeit ist ein sensibler Punkt"
Reimer: Es gibt noch einen ganz sperrigen Begriff, nämlich den Begriff der regulatorischen Kooperation. Da geht es darum, dass man im Grunde genommen jetzt Weichen stellt, wie man künftig im Bereich Normsetzung etc. weiterarbeitet, auch im Rahmen des Freihandelsabkommens, um von vornherein zu vermeiden, dass man jetzt völlig unterschiedliche Regelungen für die Europäische Union beziehungsweise die USA aufstellt. Ist das ein Bereich, der Ihnen als Verbraucherschützer Sorgen macht?
Springeneer: Ja, da schauen wir auch sehr genau auf die Vorschläge. Bislang ist uns allerdings nur ein erster Vorschlag der Europäischen Kommission bekannt. Die Idee einer sehr, sehr engen Zusammenarbeit und eines sehr regelmäßigen und engen Austausches zwischen den Regierungsbehörden, die macht natürlich auch Sinn. Dagegen kann ja keiner etwas haben.
Aber in diesem Vorschlag gibt es insofern viele Ungereimtheiten, als das einfach unklar ist, in welchem Verhältnis diese künftige regulatorische Zusammenarbeit im Verhältnis zum Beispiel zu den Gesetzgebungskompetenzen der Parlamente stehen soll, und wir haben auch durchaus die Sorge, so heißt es auch in dem Vorschlag, dass künftige Ideen für Gesetzgebung in diesem Beirat, in diesem regulatorischen Rat diskutiert werden sollen, ob sie denn auch mit dem Grundgedanken des künftigen Freihandelsabkommens vereinbar sind, und wenn man dort zu der Auffassung kommt, dass das nicht der Fall ist, dann kann es halt sein, dass strengere oder ambitioniertere Verbraucherschutzregeln vielleicht nie das Licht der Welt erblicken. Von daher ist das ein sehr sensibler Punkt, aber es ist im Moment allerdings noch völlig offen, in welche Richtung diese regulatorische Zusammenarbeit künftig gehen wird.
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