"”Ich hoffe, dass er verurteilt wird, die Richter müssen ihm Einhalt gebieten. Wir haben zwar das Recht auf Meinungsfreiheit, aber man muss auch Rücksicht nehmen auf die Gefühle und die Rechte anderer - auch dann, wenn man so wie Wilders ein Abgeordneter ist!""
"”Gott sei dank hat dieser Prozess ein Ende! Was für eine Farce! Er hat nur Zeit und Geld gekostet. Lächerlich!”"
Niederländer über das bevorstehende Urteil im Prozess gegen Geert Wilders. Seit Januar 2010 muss sich der umstrittene Islamkritiker vor dem Amsterdamer Bezirksgericht verantworten: erstens wegen Anstachelung zu Hass und Diskriminierung, und zweitens wegen Beleidigung einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Religion - wobei es in beiden Fällen um Muslime geht.
Denn für Wilders ist der Islam keine Religion, sondern eine gefährliche Ideologie. Und der Koran ein faschistisches Buch wie Hitlers "Mein Kampf”, das verboten werden müsse. ”Je mehr Islam, desto weniger Freiheit”, sagt er immer wieder, brüskiert damit die muslimische Minderheit im Land und spaltet die Öffentlichkeit:
"Der Prozess verlief extrem chaotisch, wurde immer wieder abgebrochen. Wegen Befangenheit mussten einmal sogar die Richter ausgetauscht werden."
Geert Wilders selbst sprach immer wieder von einem politischen Prozess. Aber Rechtsexperten zufolge trifft das nicht zu:
""Ein Prozess ist dann politisch, wenn Politiker Einfluss auf ihn ausüben können”, sagt Henny Sackers, Professor für Strafrecht aus Nimwegen. Davon jedoch könne hier keine Rede sein: "Es geht hier nicht um einen politischen Prozess”, so Sackers, "sondern um einen bizarren Prozess.”"
Nicht nur die Verteidigung, selbst die Staatsanwaltschaft hat Freispruch gefordert. Die hatte Wilders zunächst gar nicht verfolgen wollen.
In den Niederlanden ist das möglich, hier gilt das so genannte Opportunitätsprinzip: Im Gegensatz zum Legalitätsprinzip wie in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft soviel Freiraum, in erster Instanz selbst entscheiden zu können, ob ein Prozess eröffnet werden soll oder nicht. Es kann aber sein, dass das Oberlandesgericht anderer Meinung ist und anordnet, einen Prozess, den die Staatsanwaltschaft nicht für nötig hielt, doch noch stattfinden zu lassen.
Das war auch im Verfahren gegen Geert Wilders der Fall: Eigentlich steht er gegen den Willen der Staatsanwaltschaft vor Gericht. Das hat viele Niederländer weiter verwirrt. Denn der Prozess an sich war schon kompliziert genug.
Viele Medien versuchten Aufklärungsarbeit zu leisten, auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen der Niederlande mit seinen "Fünf Fragen zu Wilders”.
Zum Beispiel, ob ein Parlamentarier nicht Immunität genieße und sich damit mehr herausnehmen dürfe als andere Bürger. Innerhalb der Mauern des Parlaments, so die Antwort, genieße er zwar in der Tat Immunität, aber für alles, was er außerhalb sage, könne er theoretisch verfolgt werden. Einen Freibrief in Sachen Meinungsfreiheit habe also auch ein Abgeordneter nicht.
Zahlreiche Strafrechts-Experten sind der Meinung, dass es nie zu einem solchen Prozess hätte kommen dürfen. Die Meinungsfreiheit sei ein zu verletzbares Gut, um darauf gleich das Strafrecht anzusetzen. Das sagen sogar entschiedene Gegner von Wilders. Ob dieser mit seinen islamkritischen Äußerungen zu weit gehe, müsse in einer politischen Debatte geklärt werden - und nicht von den Richtern.
Darauf pochte auch Wilders selbst in seinem leidenschaftlichen Schlussplädoyer:
"”Ich stehe hier wegen meiner Worte. Ich habe gesprochen, ich spreche und ich werde weiterhin sprechen.” "
Er könne nicht schweigen, sagte Wilders, dafür bedrohe der Islam die Niederlande zu sehr.
Der hochblond gefärbte Politiker beruft sich immer wieder darauf, nichts gegen Muslime zu haben, sondern lediglich gegen den Islam. Denn die Verunglimpfung einer Religion sei nicht automatisch auch eine Beleidigung aller Gläubigen. In diesem Sinne hat auch der Hoge Raad, das höchste juristische Rechtsorgan der Niederlande, in einem Präzedenzfall im letzten Jahr entschieden - und deshalb hofft auch Wilders darauf, vom Delikt der Beleidigung einer Bevölkerungsgruppe freigesprochen zu werden.
Bleibt der zweite Anklagepunkt: Anstachelung zu Hass und Diskriminierung. Auch hier gibt es Präzedenzfälle - aber die sprechen gegen den Angeklagten: So zum Beispiel hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg vor zwei Jahren in einem Verfahren gegen Jean Marie Le Pen, den früheren Leiter der rechtsextremen französischen Partei Front National, klargestellt:
Die Anstachelung zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt gegen eine ethnisch oder religiös bestimmte Gruppe ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.
"”Gott sei dank hat dieser Prozess ein Ende! Was für eine Farce! Er hat nur Zeit und Geld gekostet. Lächerlich!”"
Niederländer über das bevorstehende Urteil im Prozess gegen Geert Wilders. Seit Januar 2010 muss sich der umstrittene Islamkritiker vor dem Amsterdamer Bezirksgericht verantworten: erstens wegen Anstachelung zu Hass und Diskriminierung, und zweitens wegen Beleidigung einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Religion - wobei es in beiden Fällen um Muslime geht.
Denn für Wilders ist der Islam keine Religion, sondern eine gefährliche Ideologie. Und der Koran ein faschistisches Buch wie Hitlers "Mein Kampf”, das verboten werden müsse. ”Je mehr Islam, desto weniger Freiheit”, sagt er immer wieder, brüskiert damit die muslimische Minderheit im Land und spaltet die Öffentlichkeit:
"Der Prozess verlief extrem chaotisch, wurde immer wieder abgebrochen. Wegen Befangenheit mussten einmal sogar die Richter ausgetauscht werden."
Geert Wilders selbst sprach immer wieder von einem politischen Prozess. Aber Rechtsexperten zufolge trifft das nicht zu:
""Ein Prozess ist dann politisch, wenn Politiker Einfluss auf ihn ausüben können”, sagt Henny Sackers, Professor für Strafrecht aus Nimwegen. Davon jedoch könne hier keine Rede sein: "Es geht hier nicht um einen politischen Prozess”, so Sackers, "sondern um einen bizarren Prozess.”"
Nicht nur die Verteidigung, selbst die Staatsanwaltschaft hat Freispruch gefordert. Die hatte Wilders zunächst gar nicht verfolgen wollen.
In den Niederlanden ist das möglich, hier gilt das so genannte Opportunitätsprinzip: Im Gegensatz zum Legalitätsprinzip wie in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft soviel Freiraum, in erster Instanz selbst entscheiden zu können, ob ein Prozess eröffnet werden soll oder nicht. Es kann aber sein, dass das Oberlandesgericht anderer Meinung ist und anordnet, einen Prozess, den die Staatsanwaltschaft nicht für nötig hielt, doch noch stattfinden zu lassen.
Das war auch im Verfahren gegen Geert Wilders der Fall: Eigentlich steht er gegen den Willen der Staatsanwaltschaft vor Gericht. Das hat viele Niederländer weiter verwirrt. Denn der Prozess an sich war schon kompliziert genug.
Viele Medien versuchten Aufklärungsarbeit zu leisten, auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen der Niederlande mit seinen "Fünf Fragen zu Wilders”.
Zum Beispiel, ob ein Parlamentarier nicht Immunität genieße und sich damit mehr herausnehmen dürfe als andere Bürger. Innerhalb der Mauern des Parlaments, so die Antwort, genieße er zwar in der Tat Immunität, aber für alles, was er außerhalb sage, könne er theoretisch verfolgt werden. Einen Freibrief in Sachen Meinungsfreiheit habe also auch ein Abgeordneter nicht.
Zahlreiche Strafrechts-Experten sind der Meinung, dass es nie zu einem solchen Prozess hätte kommen dürfen. Die Meinungsfreiheit sei ein zu verletzbares Gut, um darauf gleich das Strafrecht anzusetzen. Das sagen sogar entschiedene Gegner von Wilders. Ob dieser mit seinen islamkritischen Äußerungen zu weit gehe, müsse in einer politischen Debatte geklärt werden - und nicht von den Richtern.
Darauf pochte auch Wilders selbst in seinem leidenschaftlichen Schlussplädoyer:
"”Ich stehe hier wegen meiner Worte. Ich habe gesprochen, ich spreche und ich werde weiterhin sprechen.” "
Er könne nicht schweigen, sagte Wilders, dafür bedrohe der Islam die Niederlande zu sehr.
Der hochblond gefärbte Politiker beruft sich immer wieder darauf, nichts gegen Muslime zu haben, sondern lediglich gegen den Islam. Denn die Verunglimpfung einer Religion sei nicht automatisch auch eine Beleidigung aller Gläubigen. In diesem Sinne hat auch der Hoge Raad, das höchste juristische Rechtsorgan der Niederlande, in einem Präzedenzfall im letzten Jahr entschieden - und deshalb hofft auch Wilders darauf, vom Delikt der Beleidigung einer Bevölkerungsgruppe freigesprochen zu werden.
Bleibt der zweite Anklagepunkt: Anstachelung zu Hass und Diskriminierung. Auch hier gibt es Präzedenzfälle - aber die sprechen gegen den Angeklagten: So zum Beispiel hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg vor zwei Jahren in einem Verfahren gegen Jean Marie Le Pen, den früheren Leiter der rechtsextremen französischen Partei Front National, klargestellt:
Die Anstachelung zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt gegen eine ethnisch oder religiös bestimmte Gruppe ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.