Das Münchner Landgericht gab Anträgen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung statt, den Mann freizulassen. Nach deren Auffassung gibt es nicht nur erhebliche Zweifel daran, dass der Angeklagte den Mord an einer alten Frau begangen hat. Es wird sogar bezweifelt, dass überhaupt ein Verbrechen stattfand. Gutachter hatten erklärt, dass ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich gewesen sei. Das Gericht entschied deshalb zudem, dass der Mann wegen der zu Unrecht verhängten Gefängnisstrafe vom Staat entschädigt werden muss.
Die Rentnerin war im Jahr 2008 mit einer Kopfverletzung tot in ihrer Badewanne gefunden worden. Der inzwischen 63-Jährige hatte damals als Hausmeister in der Wohnanlage der Frau gearbeitet. Er war im Jahr 2010 vom Landgericht München für schuldig befunden worden, die Seniorin nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt zu haben.
Diese Nachricht wurde am 07.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.