Joanne K. Rowling wurde reich, weil sie für jedes verkaufte Harry-Potter-Buch Tantiemen erhält; Phil Collins, weil Millionen von Fans seine CDs kauften, und er zudem jedes Mal eine Vergütung kassiert, wenn eines seiner Stücke im Radio läuft. Künstler leben davon, dass ihre Werke urheberrechtlich geschützt sind. Doch durchs Internet hat sich einiges geändert. Jugendliche von heute konsumieren anders: Statt CDs zu kaufen, konvertieren sie zum Beispiel Musik auf YouTube in mp3-Dateien - das kostet nichts. Oder sie laden sich Kinofilme von dubiosen Servern im Ausland herunter. Und auch die Tageszeitung kann man kostenfrei im Internet lesen. Autoren wie Künstler gehen dabei jedes Mal leer aus, ebenso die Musikverlage oder Filmverleiher. Forderungen nach einer Reform des Urheberrechts werden deshalb von vielen Seiten laut. Und manche stellen den Schutz des geistigen Eigentums gänzlich in Frage – wie der Berliner Komponist Christian von Borries.
Russen-Gema heißt dieses Stück, dass von Borries zusammen mit dem Nationaltheater Mannheim produziert hat. Er verarbeitet darin zahlreiche weltbekannte Kompositionen: Die Carmina Burana von Carl Orff, Peter und der Wolf von Sergej Prokofjew, das 2. Klavierkonzert von Sergej Rachmaninov. Diese Werke sind urheberrechtlich geschützt, jegliche Ansprüche erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Komponisten.
"Ich benutze nur was, was rechtlich geschützt ist, aber ich würde natürlich sagen, das ist ein neues Stück."
Die Werke, derer sich von Borries bedient, stehen auf der Liste der zehn meistgespielten Klassik-Kompositionen, die die GEMA herausgibt - die Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Urheberrechte unter anderem von Musikern vertritt. Urheberrechtlich gesehen setzt sich sein Stück somit aus geklautem Material zusammen. Juristische Konsequenzen fürchtet der 42-Jährige jedoch nicht. Denn dazu müssten die Rechtsnachfolger der Komponisten bei ihm ihre Rechte geltend machen. Das aber habe bis heute keiner getan.
"Also ich mache das alles öffentlich, weil ich möchte ja den Konflikt."
Der Komponist will provozieren. Er hält das Urheberrecht von heute für zu streng, wenn nicht gar für überflüssig. Das geltende Recht stehe Künstlern mehr im Weg, sagt er, als dass es den kulturellen Fortschritt fördere. Von Borries beansprucht für seine Werke auch kein geistiges Eigentum - von diesem Begriff hält er sowieso nichts.
"Jede Art künstlerische Äußerung bezieht sich immer auf etwas anderes, das heißt, wir machen seit Jahrhunderten eine Art von Remix-Kultur und wir haben sie nur früher anders genannt. Man könnte zum Beispiel sagen, jeder Popsong beruht auf der Harmonik von Joseph Haydn, auf dem 4/4-Takt, der aus der Wiener Klassik kommt und das hat sich über Jahrhunderte so weiter entwickelt. Und ich habe große Vorbilder wie Strawinsky, der sagte, ein Komponist imitiert nicht, er stiehlt."
Ganz anders sieht es Wolfgang Schimmel, Jurist und Urheberrechtsexperte bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Er vertritt die Interessen von Künstlern, Filmemachern, Journalisten und anderen Medienschaffenden.
"Die Urheberrechte in der heutigen Form schützen erst mal die Persönlichkeitsrechte des Urhebers, der das Werk geschaffen hat, also es soll verhindert werden, dass das Werk entstellt, verunstaltet oder sonst unangemessen gebraucht wird. Und zweitens: Die Urheberrechte gewähren dem Urheber auch den Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Wir leben in einer Situation, in der immer gern die Parabel benutzt wird, das Urheberrecht ist das Arbeitsrecht des geistig Schaffenden und es geht im Kern darum, dass Leistungen vernünftig vergütet werden."
Die heutige Debatte um das Urheberrecht dreht sich vor allem darum, ob und in welchen Fällen die Kopie eines Werkes zu vergüten ist, und wo die Grenze verläuft zwischen legaler Vervielfältigung und Raubkopie. Es gibt aber noch eine andere Form der Urheberrechtsverletzung, die in jüngster Zeit für Schlagzeilen sorgte: das Plagiat. Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg ist über geklaute Passagen in seiner Doktorarbeit gestürzt, ebenso die EU-Abgeordnete Silvana Koch-Mehrin. Dieses wissenschaftliche Fehlverhalten will auch Christian von Borries nicht relativieren. Der Berliner Künstler unterscheidet aber: Für ihn sei es in Ordnung, wenn eine Schriftstellerin wie Helene Hegemann Textbausteine, die sie im Internet findet, in ihren Roman einbaut. Sich jedoch wie Guttenberg in einer wissenschaftlichen Arbeit mit fremden Federn zu schmücken und eine Leistung vorzugeben, die er nicht selbst erbracht hat, das ist auch aus Borries Sicht etwas anderes.
"Es wäre sicher besser, wenn er die Zitate gekennzeichnet hätte, also das wäre das Mindeste, was man machen kann."
Wenn heute viele Netzaktivisten das Urheberrecht und den Begriff des geistigen Eigentums infrage stellen, dann geht es ihnen nicht darum, Plagiatsfälle zu legitimieren. Ihr Interesse gilt vor allem der Freiheit der Konsumenten. Christian von Borries verweist auf die Realitäten im Internet. Er denkt an die Jugendlichen, die statt ins Kino oder in die Videothek zu gehen, lieber die auf ausländischen Servern stehende Internetseite kino.to aufsuchen und dort illegal Filme herunterladen. Oder an Teenager, die einen privaten Film mit ihrer Lieblingsmusik unterlegen und diesen anschließend auf Youtube oder Facebook stellen. Es sei weltfremd, all diese Nutzer zu kriminalisieren, meint er.
"Wenn ich mir vorstelle, dass auf Servern, sagen wir in der Ukraine die komplette Musik im Internet ist und eventuell auch alle Texte und alle Filme. Was wollen Sie machen? Soll man die Bundeswehr beauftragen, mit Panzern hinzufahren, um die Server zu suchen, wie wollen Sie es machen? Ich sehe keine Möglichkeit, also müssen wir uns, glaube ich, mit einer neuen Realität vertraut machen angesichts der Realität des Internets.""
Doch die Rechtslage ist eine andere: Wer illegal Musikdateien kopiert oder sie gar per E-Mail an Freunde schickt, macht sich strafbar. Viele Anwaltskanzleien haben sich auf solche Rechtsverstöße spezialisiert. Sie verdienen nicht schlecht daran, wenn sie Nutzer im Auftrag von Rechteinhabern abmahnen. Die Forderungen, die deutsche Kanzleien in den vergangenen fünf Jahren geltend machten, belaufen sich Verbraucherschützern zufolge bereits auf mehrere Hundert Millionen Euro. Verdi-Justiziar Wolfgang Schimmel sieht dennoch keinen Anlass, das Urheberrecht aufzuweichen.
"Wir haben da eine Situation im Internet, die teilweise von bewusstem vorsätzlichem Rechtsbruch gekennzeichnet ist. Dann kann man sagen, gut, wenn das Recht gebrochen wird, geben wir nach und ändern das Recht. Dann ist dieser Server in der Ukraine legal. Darf ich mal etwas zurückgreifen? Als diese Computertechnik in großem Stil eingesetzt worden ist, begann relativ schnell die Datenschutzdebatte. Was darf man mit den Dingern anfangen in Bezug auf personenbezogene Daten. Man könnte sich jetzt auf den Standpunkt stellen: Naja, man hat ja gesehen, wie das bei Sony gelaufen ist, wird eh alles geknackt, also schaffen wir den Datenschutz ab. Das ist doch eine Handlungsoption, die letztlich Rechtsgüter opfert, nur weil es ein technisches Instrument gibt, was von einigen benutzt wird unter bewusstem Rechtsbruch."
Das Urheberrecht soll Kreativen einen Lebensunterhalt ermöglichen und auch die kulturelle Vielfalt sichern. Doch tut es das wirklich? Irgendwo zwischen dem Urheberrechtsverweigerer Christian von Borries und dem Urheberrechtsverteidiger Wolfgang Schimmel befindet sich die Position von Professor Reto Hilty. Als Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München ist der Jurist Experte für Geistiges Eigentum. Er hält das Urheberrecht für stark reformbedürftig. Nach seiner Auffassung schützt es weniger die Interessen der Urheber als vielmehr die der Verlage, der Verwertungsgesellschaften, kurz dem, was Hilty "Urheberrechtsindustrie" nennt. Er stimmt aber auch Christian von Borries darin zu, dass das Urheberrecht seinen ursprünglichen Zweck nicht immer erfülle – und zur Förderung kreativer Leistungen oft überflüssig sei.
"Das muss man sich auch klar machen, wenn man sagt, das Urheberrecht ist das Arbeitsrecht des geistig Schaffenden: Es sind über 80 Prozent der Urheber in Anstellungsverhältnissen, die haben einen Arbeitsvertrag, die haben soziale Sicherheit. Die Nicht-Angestellten, die haben ein Problem, weil, wenn sie nicht berühmt sind, sind sie verhandlungsschwach, das heißt, sie können relativ leicht über den Tisch gezogen werden, mit einem Butterbrot werden sie abgespiesen, weil sie einfach wollen, dass sie produziert werden, und da haben wir ein Problem."
Ein gutes Beispiel, das das Urheberrecht manchmal mehr die Verlage als die Autoren schützt, liefert der Wissenschaftsbetrieb. Forscher, die einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift veröffentlichen, bekommen dafür in der Regel kein Geld. Je nach Zeitschrift müssen sie für eine Veröffentlichung sogar bezahlen. Viele würden ihre wissenschaftliche Arbeit auch gerne im Internet interessierten Nutzern und Fachkollegen kostenlos zugänglich machen – aber sie dürfen es nicht, weil sie die Rechte an ihrem Text an die Verlage abgetreten haben. Und die sperren sich meist gegen eine freie Veröffentlichung im Internet. In der Musikszene sei es zum Teil ähnlich, so der Rechtsexperte Hilty. Auch dort sind es weniger die Künstler, die Probleme mit den Tauschbörsen im Netz haben, als vielmehr die Musikverlage.
"Zunächst ist es ja interessant, dass die Musikindustrie den Löwenanteil noch mit CDs verdient. Obwohl sie mit Krokodilstränen beweint, wie die Absätze zurück gehen, aber im Grunde verdienen sie noch immer sehr viel. Und da haben sie de facto doch fast zehn Jahre geschlafen, das Internet war da, die Nutzer wollten es nutzen, konnten es nicht, mussten ausweichen auf Piraterieprodukte, weil das das Einzige war, was es gab. Und das wieder rauszukriegen ist halt ein langer Prozess."
In der Filmindustrie setzt bereits ein Umdenken ein: Hollywoodstudios wie Warner Brothers und Universal Pictures wollen künftig aktuelle Kinofilme über YouTube zugänglich machen. Das Angebot wäre zwar kostenpflichtig, aber Filmfans müssten sich nicht auf einer rechtlich zweifelhaften Internetseite bedienen. Aus Sicht von Reto Hilty ein vernünftiger Ansatz.
"Ich glaube nicht, dass es dieses Urheberrecht, das es gibt, braucht. Aber genauso wie ich glaube, dass die Pharmaindustrie nicht so viel in die Forschung investieren würde, wenn es kein Patentrecht gäbe, glaube ich nicht, dass Filme produziert würden, die ein unglaubliches Geld kosten, wenn man nicht weiß, dass man sich in einer gewissen Phase auf eine exklusive Auswertung verlassen kann, und damit ein Return on Investment hat. Da muss man einfach mal schauen, was für Geschäftsmodelle sich entwickeln."
Bislang scheint im Internet noch eine Kostenlos-Mentalität vorzuherrschen. Die allerwenigsten Nutzer sind bereit, für Inhalte etwas zu bezahlen. Im Fall von Tageszeitungen wiederum sind bislang alle Versuche, ein Bezahlmodell im Internet einzuführen, gescheitert. Die meisten Zeitungsverlage stellen deshalb Artikel kostenlos ins Netz; manchmal nur für einen begrenzten Zeitraum, manchmal dauerhaft. Die Autoren bekommen dafür in der Regel kein zusätzliches Honorar. Christian von Borries findet das nicht verwerflich. Obwohl er als Komponist und Filmemacher aus der Perspektive eines Urhebers denkt, würde er es grundsätzlich für falsch halten, wenn er für die bloße Vervielfältigung seiner Werke Geld erhielte. Seiner Ansicht nach sollten Urheber nicht von Tantiemen leben müssen, sondern - wie jeder andere Werktätige auch - für eine konkrete Arbeitsleistung eine Entlohnung erhalten. So wie er selbst: Er lebt von Lehraufträgen, Konzerten oder von Kompositionsaufträgen wie für das Nationaltheater Mannheim.
"Also eine Möglichkeit ist, dass man darauf achten muss, dass das erste Mal, in dem man ein Stück aufführt, dass man gut entlohnt wird. Also bei diesem Beispiel Mannheim, da war es so, das war eine Art Kompositionsauftrag, der ist bezahlt worden, und es ist natürlich klar, ich habe das Stück dann auch hochgeladen und verfügbar gemacht. Genau dasselbe mit Filmen, also die Filme, die ich mache, sind im Internet auch verfügbar. Vielleicht ist es eben auch so, dass CDs und Musikproduktionen nur noch Werbung sind, und dass die Leute live auftreten. Das passiert ja schon. Madonna ist inzwischen gar nicht mehr beim Plattenkonzern, sondern bei einem Konzertveranstalter."
Wolfgang Schimmel hält von diesen Ideen nichts. Was Christian von Borries eine "Auftragsarbeit" nennt, ist aus Sicht des Gewerkschafters ein sogenannter "Buy out"-Vertrag, bei dem der Urheber gegen eine einmalige Zahlung praktisch sämtliche Rechte an den Auftraggeber abtritt. Zeitungsverlage schließen mit Freien Journalisten häufig solche Verträge ab. Der Verlag hat dann die Möglichkeit, die Texte ohne zusätzliches Honorar ins Internet zu stellen oder Partnerverlagen anzubieten. Gegen solche Verträge wehrt sich die Gewerkschaft Ver.di mit allen Mitteln. Von Borries Geschäftsmodell ist für Wolfgang Schimmel keine Alternative zum bestehenden Urheberrecht.
"Das kann ich mir schlecht vorstellen. Das ist ein Auftrag, den letztlich die öffentliche Hand finanziert hat und – das ist der Rückweg zum Mäzenatentum. Das hatten wir ja früher schon mal, dass Künstler von irgendeinem Landesfürsten ausgehalten worden sind und das war ihre ganze Einnahmequelle. Wollen wir das? Wollen wir eine Entwicklung in der Kultur haben, die die Künstler davon abhängig macht, ob sie irgendeinen Mäzenaten, Sponsor oder sonst eine gute Seele finden, die ihnen die Arbeit zahlt, und der Rest ist dann freie Werknutzung durch beliebige Leute?"
Sobald Texte oder Musik frei im Netz abrufbar sind, ist in jedem Fall ein Prinzip des Urheberrechts hinfällig: Bislang waren die Einnahmen des Urhebers gekoppelt an die Verbreitung seines Werks: je höher etwa die Auflage einer Zeitschrift, desto höher das Honorar für die Autoren. Je häufiger sich ein Buch oder eine CD verkauft, desto höher fallen die Tantiemen aus. Sobald aber alle diese Werke zum kostenfreien Abruf im Netz stehen, ist dieses Prinzip außer Kraft gesetzt. Es besteht dann kaum noch ein Zusammenhang zwischen der Zahl der Kopien und der Entlohnung. Immer mehr Künstler, so scheint es jedenfalls, finden sich damit ab. Sie stellen sich auf die neuen Zeiten ein.
"Symphony of Science" - nennt der US-amerikanische Musiker John Boswell sein Projekt. Es sind Musik-Videos. Die Stücke handeln von Wissenschaft, von der Evolution, vom menschlichen Gehirn oder dem Beginn des Universums. Das Besondere an diesen Clips ist - neben der Musik -, dass John Boswell darin zahlreiche weltberühmte Wissenschaftler auftreten lässt: den Hirnforscher Vilayanur Ramachandran, die Affenforscherin Jane Goodall oder den legendären Physiknobelpreisträger Richard Feynman. Er macht sie durch elektronische Klangverarbeitung quasi zu Sängern. Neun Videos hat John Boswell inzwischen ins Netz gestellt und die Musik ist auf seiner Seite in CD-Qualität kostenlos abrufbar.
"Für ein solches Video brauche ich normalerweise etwa einen Monat, es kommt auf das Material an und wie inspiriert ich bin, aber das ist derzeit meine Hauptbeschäftigung. Es macht mir auch einfach Spaß und ich freue mich über die Anerkennung, die ich dafür bekomme."
Seine Filme haben im Internet zahlreiche Fans gefunden. Fast 15 Millionen Zuschauer weltweit haben sie auf YouTube schon gesehen. Doch trotz dieses Millionenpublikums im Netz wird John Boswell kaum reich werden mit seinem Projekt. Denn an den einzelnen Klicks verdient er nichts.
"Ich habe auf meiner Webseite einen Button, über den man mir Spenden zukommen lassen kann. Damit kann ich einen Teil meiner Arbeit finanzieren. Daneben lebe ich von anderen Aufträgen, die nicht zuletzt dadurch bekomme, dass ich durch die Symphony of Science bekannt geworden bin."
Ähnlich wie bei John Boswell sieht auch das Geschäftsmodell zahlreicher journalistischer Blogger im Internet aus. Sie schreiben Texte, manchmal sehr gute Texte, an denen sie aber sehr viel weniger verdienen als normale Journalisten. Entweder sie betreiben den Blog ohnehin nur nebenbei oder sie leben in der Hoffnung, dass sie aufgrund eines Textes mal zu einem Vortrag eingeladen werden oder dass eine Zeitung sie um einen Gastbeitrag bittet, der dann mit einem Honorar vergütet wird. Manche Blogger nutzen auch eine Art Spenden-Button: Flattr zum Beispiel nennt sich eine Funktion, die auf einer Internetseite installiert werden kann. Leser können den Button anklicken und dem Blogger nach eigenem Ermessen einen Geldbetrag überweisen. verdi-Jurist Wolfgang Schimmel nennt es das "Straßenmusikermodell".
"Ich stell mich irgendwohin und Dritten wird es überlassen, ob sie dafür bezahlen oder nicht. Und das ist ein Modell, was nun wirklich mit dem emanzipatorischen Ansatz des Urheberrechts überhaupt nicht mehr kompatibel ist."
In den kommenden zwei Tagen findet in Brüssel der sogenannte Urheberrechtsgipfel statt – ein internationales Treffen von Vertretern des Verlagswesens und der Verwertungsgesellschaften, kurz der Urheberrechtsindustrie. Auch dort geht es um die Frage, wie ein fairer Ausgleich zwischen Kreativen, Verlagen und den Nutzern im Internet künftig aussehen könnte.
"Mich erinnert diese Diskussion ein wenig an das, was in den frühen 1960er-Jahren stattfand, dessen Ergebnis damals die Pauschalabgabe war. Damals kamen die ersten Geräte zur Vervielfältigung von Ton und Text auf und erlaubten Bürgern erstmals, selbst Kopien von Wissensprodukten herzustellen."
Jeanette Hofmann, Mitglied der Enquête-Kommission Internet und
Digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestags.
"Und damals hat der Gesetzgeber befunden, dass man das Kopierverhalten nicht soweit regeln kann, dass die Polizei quasi das Wohnzimmer überwacht, und die Regelung, die damals gefunden wurde, war dass man auf Geräte, die man kauft, dafür einmalig eine Gebühr entrichtet, oder für Kopien, die man erstellt oder Leerkassetten, einmalig eine Gebühr entrichtet, und dann für die private Nutzung Kopien herstellen kann, soviel man mag. Und eine ähnliche Regelung ist das, was man heute Kulturflatrate nennt. Beispielsweise so wie man heute Fernsehen guckt, monatlich eine Gebühr entrichtet, man auch für die Nutzung des Internets eine Gebühr entrichtet, und dann aber auch zugreifen kann auf Musik."
Die Einnahmen aus einer solchen Kultur-Flatrate würden dann, so die Idee, nach einem bestimmten Schlüssel an die Urheber bzw. die Anbieter der entsprechenden Seiten verteilt. Doch Reto Hilty glaubt ebenso wenig wie Wolfgang Schimmel, dass eine solche Kultur-Flatrate die bestehenden Konflikte mit dem Urheberrecht lösen kann.
"Diese Idee hat etwas Verführerisches. Nur ist das Ganze technisch nicht so einfach zu bewerkstelligen, weil das Internet einfach ein internationales Medium ist und die Inhalte nicht nur deutschen Urhebern gehören, sondern Urhebern, die irgendwo sitzen. Das heißt, es bräuchte dann ein sehr komplexes Organisationssystem, wo Gelder auch über die Grenze verschoben würden, dass die Richtigen am Schluss das Geld kriegen – das ist schon nicht ganz trivial."
"Ich hab massive Bedenken, ob so ein Konzept politisch durchsetzbar wäre. Nehmen wir als Parallele die ständig laufenden Debatten über die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der eine sagt, ich guck eh nur Privatfernsehen, warum soll ich dafür bezahlen. Diese Debatte wird vervielfacht, und die Widerstände werden erheblich sein."
Der Chaos Computer Club wiederum hat Ende April ein weiteres Modell ins Spiel gebracht, das das Prinzip der Kultur-Flatrate mit einer freiwilligen Spendenfunktionen wie Flattr-Button verknüpft. Auch hier müsste der Nutzer für den Kulturkonsum im Netz einen bestimmten Betrag zahlen, allerdings könnte er diesen nach eigenem Ermessen auf Autoren und Künstler seiner Wahl verteilen. "Kulturwertmark" heißt diese Idee, die allerdings in der Netzgemeinde ebenfalls umstritten ist. Kurzum: Es gibt noch kein schlüssiges Gesamtkonzept für den Umgang mit geistigem Eigentum im Netz. Für den Rechtswissenschaftler Reto Hilty steht nur fest:
"Also ich glaube nicht, dass es am Schluss eine Welt geben wird, sondern es gibt wahrscheinlich mehrere Welten nebeneinander. Und je unglücklicher sich die Industrie verhält, desto eher wird sie vermutlich überrollt werden von neuen Geschäftsmodellen oder illegalem Verhalten. Aber letzten Endes überlebt halt derjenige, der sich am besten verhält und am zukunftsträchtigsten und auch letzten Endes das tut für den Preis, den der Verbraucher am Schluss bezahlen will."
Russen-Gema heißt dieses Stück, dass von Borries zusammen mit dem Nationaltheater Mannheim produziert hat. Er verarbeitet darin zahlreiche weltbekannte Kompositionen: Die Carmina Burana von Carl Orff, Peter und der Wolf von Sergej Prokofjew, das 2. Klavierkonzert von Sergej Rachmaninov. Diese Werke sind urheberrechtlich geschützt, jegliche Ansprüche erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Komponisten.
"Ich benutze nur was, was rechtlich geschützt ist, aber ich würde natürlich sagen, das ist ein neues Stück."
Die Werke, derer sich von Borries bedient, stehen auf der Liste der zehn meistgespielten Klassik-Kompositionen, die die GEMA herausgibt - die Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Urheberrechte unter anderem von Musikern vertritt. Urheberrechtlich gesehen setzt sich sein Stück somit aus geklautem Material zusammen. Juristische Konsequenzen fürchtet der 42-Jährige jedoch nicht. Denn dazu müssten die Rechtsnachfolger der Komponisten bei ihm ihre Rechte geltend machen. Das aber habe bis heute keiner getan.
"Also ich mache das alles öffentlich, weil ich möchte ja den Konflikt."
Der Komponist will provozieren. Er hält das Urheberrecht von heute für zu streng, wenn nicht gar für überflüssig. Das geltende Recht stehe Künstlern mehr im Weg, sagt er, als dass es den kulturellen Fortschritt fördere. Von Borries beansprucht für seine Werke auch kein geistiges Eigentum - von diesem Begriff hält er sowieso nichts.
"Jede Art künstlerische Äußerung bezieht sich immer auf etwas anderes, das heißt, wir machen seit Jahrhunderten eine Art von Remix-Kultur und wir haben sie nur früher anders genannt. Man könnte zum Beispiel sagen, jeder Popsong beruht auf der Harmonik von Joseph Haydn, auf dem 4/4-Takt, der aus der Wiener Klassik kommt und das hat sich über Jahrhunderte so weiter entwickelt. Und ich habe große Vorbilder wie Strawinsky, der sagte, ein Komponist imitiert nicht, er stiehlt."
Ganz anders sieht es Wolfgang Schimmel, Jurist und Urheberrechtsexperte bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Er vertritt die Interessen von Künstlern, Filmemachern, Journalisten und anderen Medienschaffenden.
"Die Urheberrechte in der heutigen Form schützen erst mal die Persönlichkeitsrechte des Urhebers, der das Werk geschaffen hat, also es soll verhindert werden, dass das Werk entstellt, verunstaltet oder sonst unangemessen gebraucht wird. Und zweitens: Die Urheberrechte gewähren dem Urheber auch den Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Wir leben in einer Situation, in der immer gern die Parabel benutzt wird, das Urheberrecht ist das Arbeitsrecht des geistig Schaffenden und es geht im Kern darum, dass Leistungen vernünftig vergütet werden."
Die heutige Debatte um das Urheberrecht dreht sich vor allem darum, ob und in welchen Fällen die Kopie eines Werkes zu vergüten ist, und wo die Grenze verläuft zwischen legaler Vervielfältigung und Raubkopie. Es gibt aber noch eine andere Form der Urheberrechtsverletzung, die in jüngster Zeit für Schlagzeilen sorgte: das Plagiat. Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg ist über geklaute Passagen in seiner Doktorarbeit gestürzt, ebenso die EU-Abgeordnete Silvana Koch-Mehrin. Dieses wissenschaftliche Fehlverhalten will auch Christian von Borries nicht relativieren. Der Berliner Künstler unterscheidet aber: Für ihn sei es in Ordnung, wenn eine Schriftstellerin wie Helene Hegemann Textbausteine, die sie im Internet findet, in ihren Roman einbaut. Sich jedoch wie Guttenberg in einer wissenschaftlichen Arbeit mit fremden Federn zu schmücken und eine Leistung vorzugeben, die er nicht selbst erbracht hat, das ist auch aus Borries Sicht etwas anderes.
"Es wäre sicher besser, wenn er die Zitate gekennzeichnet hätte, also das wäre das Mindeste, was man machen kann."
Wenn heute viele Netzaktivisten das Urheberrecht und den Begriff des geistigen Eigentums infrage stellen, dann geht es ihnen nicht darum, Plagiatsfälle zu legitimieren. Ihr Interesse gilt vor allem der Freiheit der Konsumenten. Christian von Borries verweist auf die Realitäten im Internet. Er denkt an die Jugendlichen, die statt ins Kino oder in die Videothek zu gehen, lieber die auf ausländischen Servern stehende Internetseite kino.to aufsuchen und dort illegal Filme herunterladen. Oder an Teenager, die einen privaten Film mit ihrer Lieblingsmusik unterlegen und diesen anschließend auf Youtube oder Facebook stellen. Es sei weltfremd, all diese Nutzer zu kriminalisieren, meint er.
"Wenn ich mir vorstelle, dass auf Servern, sagen wir in der Ukraine die komplette Musik im Internet ist und eventuell auch alle Texte und alle Filme. Was wollen Sie machen? Soll man die Bundeswehr beauftragen, mit Panzern hinzufahren, um die Server zu suchen, wie wollen Sie es machen? Ich sehe keine Möglichkeit, also müssen wir uns, glaube ich, mit einer neuen Realität vertraut machen angesichts der Realität des Internets.""
Doch die Rechtslage ist eine andere: Wer illegal Musikdateien kopiert oder sie gar per E-Mail an Freunde schickt, macht sich strafbar. Viele Anwaltskanzleien haben sich auf solche Rechtsverstöße spezialisiert. Sie verdienen nicht schlecht daran, wenn sie Nutzer im Auftrag von Rechteinhabern abmahnen. Die Forderungen, die deutsche Kanzleien in den vergangenen fünf Jahren geltend machten, belaufen sich Verbraucherschützern zufolge bereits auf mehrere Hundert Millionen Euro. Verdi-Justiziar Wolfgang Schimmel sieht dennoch keinen Anlass, das Urheberrecht aufzuweichen.
"Wir haben da eine Situation im Internet, die teilweise von bewusstem vorsätzlichem Rechtsbruch gekennzeichnet ist. Dann kann man sagen, gut, wenn das Recht gebrochen wird, geben wir nach und ändern das Recht. Dann ist dieser Server in der Ukraine legal. Darf ich mal etwas zurückgreifen? Als diese Computertechnik in großem Stil eingesetzt worden ist, begann relativ schnell die Datenschutzdebatte. Was darf man mit den Dingern anfangen in Bezug auf personenbezogene Daten. Man könnte sich jetzt auf den Standpunkt stellen: Naja, man hat ja gesehen, wie das bei Sony gelaufen ist, wird eh alles geknackt, also schaffen wir den Datenschutz ab. Das ist doch eine Handlungsoption, die letztlich Rechtsgüter opfert, nur weil es ein technisches Instrument gibt, was von einigen benutzt wird unter bewusstem Rechtsbruch."
Das Urheberrecht soll Kreativen einen Lebensunterhalt ermöglichen und auch die kulturelle Vielfalt sichern. Doch tut es das wirklich? Irgendwo zwischen dem Urheberrechtsverweigerer Christian von Borries und dem Urheberrechtsverteidiger Wolfgang Schimmel befindet sich die Position von Professor Reto Hilty. Als Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München ist der Jurist Experte für Geistiges Eigentum. Er hält das Urheberrecht für stark reformbedürftig. Nach seiner Auffassung schützt es weniger die Interessen der Urheber als vielmehr die der Verlage, der Verwertungsgesellschaften, kurz dem, was Hilty "Urheberrechtsindustrie" nennt. Er stimmt aber auch Christian von Borries darin zu, dass das Urheberrecht seinen ursprünglichen Zweck nicht immer erfülle – und zur Förderung kreativer Leistungen oft überflüssig sei.
"Das muss man sich auch klar machen, wenn man sagt, das Urheberrecht ist das Arbeitsrecht des geistig Schaffenden: Es sind über 80 Prozent der Urheber in Anstellungsverhältnissen, die haben einen Arbeitsvertrag, die haben soziale Sicherheit. Die Nicht-Angestellten, die haben ein Problem, weil, wenn sie nicht berühmt sind, sind sie verhandlungsschwach, das heißt, sie können relativ leicht über den Tisch gezogen werden, mit einem Butterbrot werden sie abgespiesen, weil sie einfach wollen, dass sie produziert werden, und da haben wir ein Problem."
Ein gutes Beispiel, das das Urheberrecht manchmal mehr die Verlage als die Autoren schützt, liefert der Wissenschaftsbetrieb. Forscher, die einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift veröffentlichen, bekommen dafür in der Regel kein Geld. Je nach Zeitschrift müssen sie für eine Veröffentlichung sogar bezahlen. Viele würden ihre wissenschaftliche Arbeit auch gerne im Internet interessierten Nutzern und Fachkollegen kostenlos zugänglich machen – aber sie dürfen es nicht, weil sie die Rechte an ihrem Text an die Verlage abgetreten haben. Und die sperren sich meist gegen eine freie Veröffentlichung im Internet. In der Musikszene sei es zum Teil ähnlich, so der Rechtsexperte Hilty. Auch dort sind es weniger die Künstler, die Probleme mit den Tauschbörsen im Netz haben, als vielmehr die Musikverlage.
"Zunächst ist es ja interessant, dass die Musikindustrie den Löwenanteil noch mit CDs verdient. Obwohl sie mit Krokodilstränen beweint, wie die Absätze zurück gehen, aber im Grunde verdienen sie noch immer sehr viel. Und da haben sie de facto doch fast zehn Jahre geschlafen, das Internet war da, die Nutzer wollten es nutzen, konnten es nicht, mussten ausweichen auf Piraterieprodukte, weil das das Einzige war, was es gab. Und das wieder rauszukriegen ist halt ein langer Prozess."
In der Filmindustrie setzt bereits ein Umdenken ein: Hollywoodstudios wie Warner Brothers und Universal Pictures wollen künftig aktuelle Kinofilme über YouTube zugänglich machen. Das Angebot wäre zwar kostenpflichtig, aber Filmfans müssten sich nicht auf einer rechtlich zweifelhaften Internetseite bedienen. Aus Sicht von Reto Hilty ein vernünftiger Ansatz.
"Ich glaube nicht, dass es dieses Urheberrecht, das es gibt, braucht. Aber genauso wie ich glaube, dass die Pharmaindustrie nicht so viel in die Forschung investieren würde, wenn es kein Patentrecht gäbe, glaube ich nicht, dass Filme produziert würden, die ein unglaubliches Geld kosten, wenn man nicht weiß, dass man sich in einer gewissen Phase auf eine exklusive Auswertung verlassen kann, und damit ein Return on Investment hat. Da muss man einfach mal schauen, was für Geschäftsmodelle sich entwickeln."
Bislang scheint im Internet noch eine Kostenlos-Mentalität vorzuherrschen. Die allerwenigsten Nutzer sind bereit, für Inhalte etwas zu bezahlen. Im Fall von Tageszeitungen wiederum sind bislang alle Versuche, ein Bezahlmodell im Internet einzuführen, gescheitert. Die meisten Zeitungsverlage stellen deshalb Artikel kostenlos ins Netz; manchmal nur für einen begrenzten Zeitraum, manchmal dauerhaft. Die Autoren bekommen dafür in der Regel kein zusätzliches Honorar. Christian von Borries findet das nicht verwerflich. Obwohl er als Komponist und Filmemacher aus der Perspektive eines Urhebers denkt, würde er es grundsätzlich für falsch halten, wenn er für die bloße Vervielfältigung seiner Werke Geld erhielte. Seiner Ansicht nach sollten Urheber nicht von Tantiemen leben müssen, sondern - wie jeder andere Werktätige auch - für eine konkrete Arbeitsleistung eine Entlohnung erhalten. So wie er selbst: Er lebt von Lehraufträgen, Konzerten oder von Kompositionsaufträgen wie für das Nationaltheater Mannheim.
"Also eine Möglichkeit ist, dass man darauf achten muss, dass das erste Mal, in dem man ein Stück aufführt, dass man gut entlohnt wird. Also bei diesem Beispiel Mannheim, da war es so, das war eine Art Kompositionsauftrag, der ist bezahlt worden, und es ist natürlich klar, ich habe das Stück dann auch hochgeladen und verfügbar gemacht. Genau dasselbe mit Filmen, also die Filme, die ich mache, sind im Internet auch verfügbar. Vielleicht ist es eben auch so, dass CDs und Musikproduktionen nur noch Werbung sind, und dass die Leute live auftreten. Das passiert ja schon. Madonna ist inzwischen gar nicht mehr beim Plattenkonzern, sondern bei einem Konzertveranstalter."
Wolfgang Schimmel hält von diesen Ideen nichts. Was Christian von Borries eine "Auftragsarbeit" nennt, ist aus Sicht des Gewerkschafters ein sogenannter "Buy out"-Vertrag, bei dem der Urheber gegen eine einmalige Zahlung praktisch sämtliche Rechte an den Auftraggeber abtritt. Zeitungsverlage schließen mit Freien Journalisten häufig solche Verträge ab. Der Verlag hat dann die Möglichkeit, die Texte ohne zusätzliches Honorar ins Internet zu stellen oder Partnerverlagen anzubieten. Gegen solche Verträge wehrt sich die Gewerkschaft Ver.di mit allen Mitteln. Von Borries Geschäftsmodell ist für Wolfgang Schimmel keine Alternative zum bestehenden Urheberrecht.
"Das kann ich mir schlecht vorstellen. Das ist ein Auftrag, den letztlich die öffentliche Hand finanziert hat und – das ist der Rückweg zum Mäzenatentum. Das hatten wir ja früher schon mal, dass Künstler von irgendeinem Landesfürsten ausgehalten worden sind und das war ihre ganze Einnahmequelle. Wollen wir das? Wollen wir eine Entwicklung in der Kultur haben, die die Künstler davon abhängig macht, ob sie irgendeinen Mäzenaten, Sponsor oder sonst eine gute Seele finden, die ihnen die Arbeit zahlt, und der Rest ist dann freie Werknutzung durch beliebige Leute?"
Sobald Texte oder Musik frei im Netz abrufbar sind, ist in jedem Fall ein Prinzip des Urheberrechts hinfällig: Bislang waren die Einnahmen des Urhebers gekoppelt an die Verbreitung seines Werks: je höher etwa die Auflage einer Zeitschrift, desto höher das Honorar für die Autoren. Je häufiger sich ein Buch oder eine CD verkauft, desto höher fallen die Tantiemen aus. Sobald aber alle diese Werke zum kostenfreien Abruf im Netz stehen, ist dieses Prinzip außer Kraft gesetzt. Es besteht dann kaum noch ein Zusammenhang zwischen der Zahl der Kopien und der Entlohnung. Immer mehr Künstler, so scheint es jedenfalls, finden sich damit ab. Sie stellen sich auf die neuen Zeiten ein.
"Symphony of Science" - nennt der US-amerikanische Musiker John Boswell sein Projekt. Es sind Musik-Videos. Die Stücke handeln von Wissenschaft, von der Evolution, vom menschlichen Gehirn oder dem Beginn des Universums. Das Besondere an diesen Clips ist - neben der Musik -, dass John Boswell darin zahlreiche weltberühmte Wissenschaftler auftreten lässt: den Hirnforscher Vilayanur Ramachandran, die Affenforscherin Jane Goodall oder den legendären Physiknobelpreisträger Richard Feynman. Er macht sie durch elektronische Klangverarbeitung quasi zu Sängern. Neun Videos hat John Boswell inzwischen ins Netz gestellt und die Musik ist auf seiner Seite in CD-Qualität kostenlos abrufbar.
"Für ein solches Video brauche ich normalerweise etwa einen Monat, es kommt auf das Material an und wie inspiriert ich bin, aber das ist derzeit meine Hauptbeschäftigung. Es macht mir auch einfach Spaß und ich freue mich über die Anerkennung, die ich dafür bekomme."
Seine Filme haben im Internet zahlreiche Fans gefunden. Fast 15 Millionen Zuschauer weltweit haben sie auf YouTube schon gesehen. Doch trotz dieses Millionenpublikums im Netz wird John Boswell kaum reich werden mit seinem Projekt. Denn an den einzelnen Klicks verdient er nichts.
"Ich habe auf meiner Webseite einen Button, über den man mir Spenden zukommen lassen kann. Damit kann ich einen Teil meiner Arbeit finanzieren. Daneben lebe ich von anderen Aufträgen, die nicht zuletzt dadurch bekomme, dass ich durch die Symphony of Science bekannt geworden bin."
Ähnlich wie bei John Boswell sieht auch das Geschäftsmodell zahlreicher journalistischer Blogger im Internet aus. Sie schreiben Texte, manchmal sehr gute Texte, an denen sie aber sehr viel weniger verdienen als normale Journalisten. Entweder sie betreiben den Blog ohnehin nur nebenbei oder sie leben in der Hoffnung, dass sie aufgrund eines Textes mal zu einem Vortrag eingeladen werden oder dass eine Zeitung sie um einen Gastbeitrag bittet, der dann mit einem Honorar vergütet wird. Manche Blogger nutzen auch eine Art Spenden-Button: Flattr zum Beispiel nennt sich eine Funktion, die auf einer Internetseite installiert werden kann. Leser können den Button anklicken und dem Blogger nach eigenem Ermessen einen Geldbetrag überweisen. verdi-Jurist Wolfgang Schimmel nennt es das "Straßenmusikermodell".
"Ich stell mich irgendwohin und Dritten wird es überlassen, ob sie dafür bezahlen oder nicht. Und das ist ein Modell, was nun wirklich mit dem emanzipatorischen Ansatz des Urheberrechts überhaupt nicht mehr kompatibel ist."
In den kommenden zwei Tagen findet in Brüssel der sogenannte Urheberrechtsgipfel statt – ein internationales Treffen von Vertretern des Verlagswesens und der Verwertungsgesellschaften, kurz der Urheberrechtsindustrie. Auch dort geht es um die Frage, wie ein fairer Ausgleich zwischen Kreativen, Verlagen und den Nutzern im Internet künftig aussehen könnte.
"Mich erinnert diese Diskussion ein wenig an das, was in den frühen 1960er-Jahren stattfand, dessen Ergebnis damals die Pauschalabgabe war. Damals kamen die ersten Geräte zur Vervielfältigung von Ton und Text auf und erlaubten Bürgern erstmals, selbst Kopien von Wissensprodukten herzustellen."
Jeanette Hofmann, Mitglied der Enquête-Kommission Internet und
Digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestags.
"Und damals hat der Gesetzgeber befunden, dass man das Kopierverhalten nicht soweit regeln kann, dass die Polizei quasi das Wohnzimmer überwacht, und die Regelung, die damals gefunden wurde, war dass man auf Geräte, die man kauft, dafür einmalig eine Gebühr entrichtet, oder für Kopien, die man erstellt oder Leerkassetten, einmalig eine Gebühr entrichtet, und dann für die private Nutzung Kopien herstellen kann, soviel man mag. Und eine ähnliche Regelung ist das, was man heute Kulturflatrate nennt. Beispielsweise so wie man heute Fernsehen guckt, monatlich eine Gebühr entrichtet, man auch für die Nutzung des Internets eine Gebühr entrichtet, und dann aber auch zugreifen kann auf Musik."
Die Einnahmen aus einer solchen Kultur-Flatrate würden dann, so die Idee, nach einem bestimmten Schlüssel an die Urheber bzw. die Anbieter der entsprechenden Seiten verteilt. Doch Reto Hilty glaubt ebenso wenig wie Wolfgang Schimmel, dass eine solche Kultur-Flatrate die bestehenden Konflikte mit dem Urheberrecht lösen kann.
"Diese Idee hat etwas Verführerisches. Nur ist das Ganze technisch nicht so einfach zu bewerkstelligen, weil das Internet einfach ein internationales Medium ist und die Inhalte nicht nur deutschen Urhebern gehören, sondern Urhebern, die irgendwo sitzen. Das heißt, es bräuchte dann ein sehr komplexes Organisationssystem, wo Gelder auch über die Grenze verschoben würden, dass die Richtigen am Schluss das Geld kriegen – das ist schon nicht ganz trivial."
"Ich hab massive Bedenken, ob so ein Konzept politisch durchsetzbar wäre. Nehmen wir als Parallele die ständig laufenden Debatten über die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der eine sagt, ich guck eh nur Privatfernsehen, warum soll ich dafür bezahlen. Diese Debatte wird vervielfacht, und die Widerstände werden erheblich sein."
Der Chaos Computer Club wiederum hat Ende April ein weiteres Modell ins Spiel gebracht, das das Prinzip der Kultur-Flatrate mit einer freiwilligen Spendenfunktionen wie Flattr-Button verknüpft. Auch hier müsste der Nutzer für den Kulturkonsum im Netz einen bestimmten Betrag zahlen, allerdings könnte er diesen nach eigenem Ermessen auf Autoren und Künstler seiner Wahl verteilen. "Kulturwertmark" heißt diese Idee, die allerdings in der Netzgemeinde ebenfalls umstritten ist. Kurzum: Es gibt noch kein schlüssiges Gesamtkonzept für den Umgang mit geistigem Eigentum im Netz. Für den Rechtswissenschaftler Reto Hilty steht nur fest:
"Also ich glaube nicht, dass es am Schluss eine Welt geben wird, sondern es gibt wahrscheinlich mehrere Welten nebeneinander. Und je unglücklicher sich die Industrie verhält, desto eher wird sie vermutlich überrollt werden von neuen Geschäftsmodellen oder illegalem Verhalten. Aber letzten Endes überlebt halt derjenige, der sich am besten verhält und am zukunftsträchtigsten und auch letzten Endes das tut für den Preis, den der Verbraucher am Schluss bezahlen will."