Der entsetzten Mutter teilt ein Angestellter mit, Kinder unter 14 Jahren hätten ohne Begleitung Erwachsener auf dem Friedhof "nichts verloren", und zwar aus versicherungsrechtlichen Gründen - eine Besonderheit der Dürener Verwaltung. Natürlich geht es in erster Linie um die rechtliche Absicherung der Friedhofsverwaltung - und nicht um seelische Nöte eines trauernden Kindes, das zwar schon mit sieben Jahren allein zur Schule gehen darf, aber mit 10 Jahren nicht alleine über den Friedhof. Düren ist kein Einzelfall.
Nach Auffassung von Hinterbliebenenorganisationen und Bestattern werden Trauernde in keinem Land Europas so gemaßregelt und gegängelt wie in Deutschland. Dabei wird, wie es der Bergisch Gladbacher Bestattungsunternehmer David Roth formuliert, immer wieder ein Argument vorgeschoben: Die angebliche Wahrung der Pietät. Unter diesem Deckmantel wird der Urnenzwang (mit der Ausnahme Bremens) unter dem Einfluss von Lobbys aufrecht erhalten, manche Kommunen schreiben die Gestaltung von Gräbern auf den Zentimeter genau vor, andere Kommunen lehnen die Bestattung Frühgeborener ab, wenn sie ein bestimmtes Gewicht unterschreiten.
Wieder andere untersagen Angehörigen, die Urnen ihrer Angehörigen selbst zum Grab zu tragen: Das könnten nur ausgebildete Spezialisten. Im Wochenendjournal greifen wir besonders eklatante Fälle von Bevormundung auf - und lassen Experten zu Wort kommen, die erklären, wie man sich dagegen wehrt.