Der Angeklagte habe mit seiner Arbeit als Wachmann zwischen Januar 1943 und Juni 1944 die tausendfachen Tötungen der Lagerinsassen fördern oder zumindest erleichtern wollen. Die Anklage geht nach Angaben des Landgerichts davon aus, dass dem früheren SS-Mann sämtliche Tötungsmethoden bekannt waren. Ihm sei bewusst gewesen, dass das System mit so vielen Toten nur funktionieren konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie ihn bewacht wurden.
Die 170.000 Fälle sehen in Zusammenhang mit der Ankunft von jüdischen Deportationsopfern aus Ungarn, mit Massenerschießungen, Selektionen von kranken und schwachen Gefangenen und mit dem Schaffen von Lebensverhältnissen, die die Gefangenen nicht überlebten, zitiert das Gericht aus der Anklageschrift der Dortmunder Staatsanwaltschaft.
Angeklagter bestreitet die Taten
Nach Erkenntnissen der nordrhein-westfälischen Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen war der Angeklagte im Januar 1942 in das Konzentrationslager Auschwitz versetzt worden. Als Angehöriger des SS-Totenkopfsturmbanns Auschwitz soll er unter anderem für die Bewachung des Stammlagers Auschwitz zuständig gewesen sein. Er habe auch ankommende Transporte und die Selektion bewacht, auch für Auschwitz-Birkenau.
Der Angeklagte habe eingeräumt, in Auschwitz eingesetzt worden zu sein. Er bestreite aber, an den Tötungen beteiligt gewesen zu sein. Der Mann hat nach der Zustellung der Anklageschrift vom 10. Februar eine Frist von sechs Wochen, um Stellung zu nehmen. Das Landgericht entscheidet frühestens Ende März, ob sich der 93-Jährige in einem Prozess verantworten muss.
(sdö/bor)