"Ich bin Musiker und ich habe eine Anstellung bei den Münchner Philharmonikern, ich studiere auch noch an der Musikhochschule in München. Und ich benutz Facebook vor allem, um meine musikalische Aktivität darzustellen."
Johannes König ist bei Facebook, wie Millionen anderer Deutscher. Auf seiner Seite vernetzt sich der 28-jährige Cellist mit Freunden und Bekannten.
"Und dann habe ich einen Brief bekommen, der mich sehr überrascht hat, mit einer Vorladung vom Staatsschutz, vom Kommissariat 45. Das ist zuständig für politisch motivierte Kriminalität, in Klammern Ausländer, mit einer Vorladung wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz."
Das war im Februar dieses Jahres. Die Münchner Polizei moniert, dass auf der Facebook-Seite von König eine Fahne der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten zu sehen war. Die YPG ist eng verbunden mit der Kurdischen Arbeiter-Partei PKK – und die PKK und ihre Symbole sind in Deutschland verboten.
Allerdings hatte Johannes König keine PKK-Propaganda verbreitet, sondern lediglich kommentarlos einen Beitrag des Bayerischen Rundfunks auf seiner Seite eingestellt.
"Und dieser BR-Artikel war bebildert mit einer Fahne der YPG. Diesen BR-Artikel hab ich auf meiner Facebook-Seite wiederum geteilt, sodass das Bild, was der bayrische Rundfunk verwendet hat, auf meiner Seite auch erschien."
Telefonisch teilte ein Polizeibeamter Johannes König mit, man befände sich in "Facebook-Ermittlungen". Die Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig, ob sie Anklage erheben wird. Für seinen Anwalt, Hartmut Wächtler, ein absurdes Verfahren:
"Also man staunt immer, auf welche kreativen Ideen die Staatsschutzbehörden kommen. Dass eine Rundfunksendung allein dadurch, dass man sie kopiert, plötzlich zur strafbaren Handlung wird, das hab ich noch nicht erlebt."
Johannes König ist bei Facebook, wie Millionen anderer Deutscher. Auf seiner Seite vernetzt sich der 28-jährige Cellist mit Freunden und Bekannten.
"Und dann habe ich einen Brief bekommen, der mich sehr überrascht hat, mit einer Vorladung vom Staatsschutz, vom Kommissariat 45. Das ist zuständig für politisch motivierte Kriminalität, in Klammern Ausländer, mit einer Vorladung wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz."
Das war im Februar dieses Jahres. Die Münchner Polizei moniert, dass auf der Facebook-Seite von König eine Fahne der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten zu sehen war. Die YPG ist eng verbunden mit der Kurdischen Arbeiter-Partei PKK – und die PKK und ihre Symbole sind in Deutschland verboten.
Allerdings hatte Johannes König keine PKK-Propaganda verbreitet, sondern lediglich kommentarlos einen Beitrag des Bayerischen Rundfunks auf seiner Seite eingestellt.
"Und dieser BR-Artikel war bebildert mit einer Fahne der YPG. Diesen BR-Artikel hab ich auf meiner Facebook-Seite wiederum geteilt, sodass das Bild, was der bayrische Rundfunk verwendet hat, auf meiner Seite auch erschien."
Telefonisch teilte ein Polizeibeamter Johannes König mit, man befände sich in "Facebook-Ermittlungen". Die Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig, ob sie Anklage erheben wird. Für seinen Anwalt, Hartmut Wächtler, ein absurdes Verfahren:
"Also man staunt immer, auf welche kreativen Ideen die Staatsschutzbehörden kommen. Dass eine Rundfunksendung allein dadurch, dass man sie kopiert, plötzlich zur strafbaren Handlung wird, das hab ich noch nicht erlebt."
Gewaltige Datenmenge
Was tun Staatsschutz und Verfassungsschutz in den sozialen Medien? Welche Einblicke bekommen sie und was dürfen sie überhaupt?
Durch soziale Netzwerke und Messenger-Dienste wie Facebook, Twitter oder WhatsApp fallen gewaltige Datenmengen an. Für die Sicherheitsbehörden eine wahre Fundgrube. Und deren Arbeit verändert sich: Sie besteht zunehmend darin, Kommunikationsdaten auszuwerten. Der Fachbegriff dafür lautet Social Media Intelligence, oder auch allgemeiner: Open Source Intelligence, Informationen aus mehr oder weniger offen zugänglichen Internetquellen.
Diese Ausdrücke stammen aus der Welt der Nachrichtendienste. Mittlerweile werden entsprechende Computerprogramme und Ermittlungstaktiken auch von der Polizei eingesetzt – für die Terrorabwehr, aber zunehmend auch für andere Kriminalitätsbereiche. Und im Gefolge der einschlägigen Computerprogramme verbreiten sich algorithmische Analysen, mitsamt ihren automatisch generierten Prognosen und Risikowerten.
Durch soziale Netzwerke und Messenger-Dienste wie Facebook, Twitter oder WhatsApp fallen gewaltige Datenmengen an. Für die Sicherheitsbehörden eine wahre Fundgrube. Und deren Arbeit verändert sich: Sie besteht zunehmend darin, Kommunikationsdaten auszuwerten. Der Fachbegriff dafür lautet Social Media Intelligence, oder auch allgemeiner: Open Source Intelligence, Informationen aus mehr oder weniger offen zugänglichen Internetquellen.
Diese Ausdrücke stammen aus der Welt der Nachrichtendienste. Mittlerweile werden entsprechende Computerprogramme und Ermittlungstaktiken auch von der Polizei eingesetzt – für die Terrorabwehr, aber zunehmend auch für andere Kriminalitätsbereiche. Und im Gefolge der einschlägigen Computerprogramme verbreiten sich algorithmische Analysen, mitsamt ihren automatisch generierten Prognosen und Risikowerten.
Wen die Polizei überwachen darf und welche Methoden sie zu diesem Zweck verwenden kann, das regeln das Polizeirecht und die Strafprozessordnung. In der kommenden Zeit wollen zahlreiche Bundesländer neue Polizeigesetze erlassen. Bayern, wo das entsprechende Landesgesetz vorige Woche verabschiedet wurde, ist der Vorreiter – und in gewissem Umfang auch das Vorbild. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wollen nachziehen.
Warnung vor einem Überwachungssstaat
Bevor der bayerische Landtag das neue Polizeiaufgabengesetz verabschiedete, demonstrierten in München über 30.000 Menschen. Viele sehen die Bürgerrechte in Gefahr, Kritiker warnen vor einem Überwachungsstaat. Auch der Anwalt Hartmut Wächtler. Er ist aktiv im linken Republikanischen Anwaltsverein und hat für den Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags ein juristisches Gutachten über das Polizeigesetz verfasst.
"Ich bin der Meinung, dass damit eine polizeiliche Behörde geschaffen wird mit Kompetenzen, wie wir es seit dem Krieg nicht kennen in Deutschland. Wobei eben noch hinzukommt, dass die Vernetzungsmöglichkeiten, die heute durch die moderne Technik da sind, die hat es früher nicht gegeben. Das heißt, ein so enges Netz an Ausforschung privatester und intimster Dinge, wie es sie noch nie gegeben hat in Deutschland."
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Die sogenannte "informationelle Selbstbestimmung" gehört zu den Grundrechten und wird hier laut Wächtler verletzt. In einem wegweisenden Urteil formulierte das Bundesverfassungsgericht:
"Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen. Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist."
Die Verfassungsrichter werden sich wohl mit dem neuen Polizeigesetz befassen müssen. Für den Münchner Anwalt Hartmut Wächtler besteht kein Zweifel, dass das mit der informationellen Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist.
"Das Verfassungsgericht hat ja auch diesen Begriff des Gesamtzusammenhangs geprägt. Es hat gesagt, man muss auch diese Maßnahmen im Zusammenhang sehen. Und wenn dann am Ende steht, der Bürger wird vollständig ausgehorcht, es werden Persönlichkeits- und Bewegungsprofile über ihn hergestellt, dann geht das Gesetz zu weit. Ob die Richter derselben Meinung sind, das wird man sehen."
"Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen. Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist."
Die Verfassungsrichter werden sich wohl mit dem neuen Polizeigesetz befassen müssen. Für den Münchner Anwalt Hartmut Wächtler besteht kein Zweifel, dass das mit der informationellen Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist.
"Das Verfassungsgericht hat ja auch diesen Begriff des Gesamtzusammenhangs geprägt. Es hat gesagt, man muss auch diese Maßnahmen im Zusammenhang sehen. Und wenn dann am Ende steht, der Bürger wird vollständig ausgehorcht, es werden Persönlichkeits- und Bewegungsprofile über ihn hergestellt, dann geht das Gesetz zu weit. Ob die Richter derselben Meinung sind, das wird man sehen."
Drohende Gefahr: Ein umstrittener Begriff
Besonders umstritten ist der Begriff "drohende Gefahr", mit dem das bayerische, aber auch das nordrhein-westfälische und das BKA-Gesetz operieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Gegensatz zu einer "konkreten Gefahr" eine "drohende Gefahr" gegeben, wenn, Zitat "tatsächliche Anhaltspunkte im individuellen Verhalten einer Person", Zitatende, darauf hinweisen, dass eine konkrete Gefahr entstehen könnte.
Zu den Kritikern der neuen Polizeigesetze gehören – je nach Regierungsbeteiligung vor Ort – die SPD und die Grünen. Sie kritisieren, dass die Polizei immer weiter im Vorfeld ermittelt. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz von den Grünen warnt:
"Man darf sich nicht künstlich dumm halten, aber wovor ich sehr warne, jetzt mal als konkretes Beispiel, dass man Polizei die Möglichkeit gibt, mit Big Data anlasslos durch riesige Datenbestände zu rastern. Das ist wahnsinnig teuer, wahnsinnig kostenintensiv, und wir sehen bei den Nachrichtendiensten ja, dass das im Hinblick auf das Abwenden von schweren Straftaten und Anschlägen nur bedingt erfolgversprechend ist."
Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium und als CDU-Abgeordneter Experte für die innere Sicherheit, verteidigt die Ausrichtung auf Vorbeugung. Die Gefahrenabwehr sei schließlich eine legitime Aufgabe der Polizei.
"Man darf sich nicht künstlich dumm halten, aber wovor ich sehr warne, jetzt mal als konkretes Beispiel, dass man Polizei die Möglichkeit gibt, mit Big Data anlasslos durch riesige Datenbestände zu rastern. Das ist wahnsinnig teuer, wahnsinnig kostenintensiv, und wir sehen bei den Nachrichtendiensten ja, dass das im Hinblick auf das Abwenden von schweren Straftaten und Anschlägen nur bedingt erfolgversprechend ist."
Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium und als CDU-Abgeordneter Experte für die innere Sicherheit, verteidigt die Ausrichtung auf Vorbeugung. Die Gefahrenabwehr sei schließlich eine legitime Aufgabe der Polizei.
"Es geht eben nicht darum zu warten, bis was passiert ist, bis die Straftat sich ereignet hat, sondern eben Straftaten zu verhindern. Und deshalb arbeitet das Polizeirecht eben nicht mit dem Tat- oder Täterbegriff, sondern mit dem Gefahrenbegriff. Da kommt es dann in der Tat darauf an, und diese Diskussion müssen wir sicher ganz vorsichtig und gründlich führen, wie wir den Gefahrenbegriff definieren."
Große digitale Heuhaufen
Polizeiliche Gefahrenabwehr ist nichts Neues. Neu ist allerdings, wie die Polizei ihre Verdachtsmomente und Ermittlungsansätze gewinnen soll – und hier kommt die Digitalisierung ins Spiel. Manche Programme versprechen nämlich genau das: aus einem Kreis von verdächtigen Personen und Orten die richtigen herauszufiltern. Also die drohende Gefahr zu erkennen, bevor sie real wird.
Geht es um ihre Ermittlungen im Internet, dann vergleichen Polizisten die Herausforderung gerne mit der sprichwörtlichen Suche nach einer Nadel im Heuhaufen. Bei den großen, weltweit tätigen Internet-Plattformen handelt es sich um wirklich große Heuhaufen: Jede Minute werden gut 400 Stunden Filmaufnahmen bei Youtube hochgeladen. Jeden Tag erscheinen bei Twitter über 500 Millionen neue Kurznachrichten.
Derart große Datenmengen können nur automatisiert ausgewertet werden. Die großen Internetplattformen nutzen dafür Algorithmen, die ohne menschliches Zutun unerwünschte Inhalte ausfindig machen.
Im April gab Mark Zuckerberg, der Gründer und Vorstandsvorsitzende von Facebook, US-Senatoren Auskunft über die Geschäftspraktiken seines Konzerns.
"Als mein Mitbewohner und ich das Unternehmen 2004 im Studentenwohnheim gegründet haben, hatten wir keine KI-Technologien, also keine künstliche Intelligenz, die analysieren konnten, was die Menschen auf Facebook teilen. Wir konnten unsere Richtlinien eigentlich nur nachträglich durchsetzen. Wir bekamen Beschwerden und gingen ihnen nach. Aber jetzt entwickeln wir zunehmend KI-Programme, die in der Lage sind, bestimmte Arten von negativen Aktivitäten zu entdecken und automatisch unsere Mitarbeiter darauf hinzuweisen."
Derart große Datenmengen können nur automatisiert ausgewertet werden. Die großen Internetplattformen nutzen dafür Algorithmen, die ohne menschliches Zutun unerwünschte Inhalte ausfindig machen.
Im April gab Mark Zuckerberg, der Gründer und Vorstandsvorsitzende von Facebook, US-Senatoren Auskunft über die Geschäftspraktiken seines Konzerns.
"Als mein Mitbewohner und ich das Unternehmen 2004 im Studentenwohnheim gegründet haben, hatten wir keine KI-Technologien, also keine künstliche Intelligenz, die analysieren konnten, was die Menschen auf Facebook teilen. Wir konnten unsere Richtlinien eigentlich nur nachträglich durchsetzen. Wir bekamen Beschwerden und gingen ihnen nach. Aber jetzt entwickeln wir zunehmend KI-Programme, die in der Lage sind, bestimmte Arten von negativen Aktivitäten zu entdecken und automatisch unsere Mitarbeiter darauf hinzuweisen."
Mit KI gegen Hassbotschaften
Bei dieser automatischen Inhaltsanalyse geht es um verbotene Symbole oder die Werbung für verbotene Organisationen – aber nicht nur! Mit lernenden Maschinen werden immer öfter Verhaltensweisen ausfindig gemacht, die schwer einzuordnen sind: Beleidigungen, Hass, selbst falsche Tatsachenbehauptungen.
"Künstliche Intelligenz kommt mit manchen Problemen besser zurecht als mit anderen, und Hassbotschaften zu erkennen ist eine der schwierigsten Aufgaben. Sie zu klassifizieren ist sprachlich sehr diffizil. Vergleichen Sie das zum Beispiel mit der Aufgabe, Propaganda von Terroristen zu erkennen, was wir bereits sehr erfolgreich mit KI machen. Ich bin optimistisch, dass wir in fünf bis zehn Jahren das auch für Hassbotschaften können. Aber im Moment sind wir einfach noch nicht so weit."
Die KI-Forschung arbeitet daran, sprachliche und visuelle Inhalte zu klassifizieren, automatisch Meinungen und Emotionen zu erkennen. Solche technischen Möglichkeiten sind auch für den Staats- und Verfassungsschutz interessant. In Deutschland arbeiten gegenwärtig mehrere Forschungsprojekte daran, Social Media Intelligence nutzbar zu machen. Gefördert werden sie vom Bundesforschungsministerium mit dem Programm "Zivile Sicherheit".
Einer der beteiligten Forscher ist Martin Steinebach von Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnik. Im Verbund "X-Sonar" arbeitet der Computerwissenschaftler mit Soziologen, Kriminologen und Polizisten zusammen.
"Wir schaffen Schnittstellen zu sozialen Netzwerken im Internet, damit wir dann mit diesen Daten überhaupt erstmal überlegen können, anhand welcher Kriterien kann denn jetzt Radikalisierung jeder Couleur auch immer tatsächlich festgestellt werden. Und wenn sich dann irgendwelche Mechanismen zeigen, irgendwelche Abläufe, die typisch für Radikalisierung sind, würden wir in der zweiten Phase dann schauen, ob wir die Erkennung von diesen Abläufen dann automatisieren können."
Bei X-Sonar und dem Projekt Pandora, das ebenfalls vom Bundesforschungsministerium gefördert wird, geht es um Radikalisierungsmuster und ihre Erkennung anhand des Verhaltens in den sozialen Medien. Die Beteiligten betonen, dass die Machbarkeit noch nicht feststünde. Das Verbundprojekt Pandora teilt schriftlich mit:
"In Pandora werden Postings in sozialen Medien, wie zum Beispiel V-Kontakte, Youtube, Facebook, Twitter oder dem Messaging-Dienst Telegram, ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke erfasst und ausgewertet. Unsere Vision ist ein Tool zur technischen Unterstützung fallbezogener Analysen von Radikalisierungsprozessen von Usern, Gruppen oder Diskursen in sozialen Medien – zunächst zu Forschungszwecken."
Natürlich können und dürfen die Staatsschutzbehörden nicht ein soziales Netzwerk wie Facebook komplett rastern. Aber von einem bestimmten Startpunkt aus, ein Aufruf bei Twitter, ein Video bei Youtube oder der Blog einer Organisation, sollen Kommentare und Links gespeichert und ausgewertet werden. Dann soll das System erkennen, ob etwa eine Demonstration, eine Veranstaltung oder ein Internetauftritt besondere Aufmerksamkeit der Behörde verdient, weil dort zum Beispiel zu staatsfeindlichen Aktionen aufgerufen wird – Predictive Policing sozusagen, also vorausschauende Polizeiarbeit.
Bürgerrechtlich ist diese Form von Social Media Intelligence hochbrisant. "Radikalität" – hier verstanden als die Wahrscheinlichkeit, ein politisch motiviertes Verbrechen zu begehen – soll anhand sprachlicher Äußerungen gemessen werden. Aber weder Hass, noch radikale Ansichten sind verboten.
Und geraten bei solchen Analysen nicht notwendigerweise viele Menschen in den Fokus, die niemals eine Straftat begehen? Forscher Martin Steinebach versichert, dass die Bürgerrechte durch Anonymisierung und Pseudonymisierung geschützt seien. Es würden nur Daten gespeichert, die wirklich nötig seien. Individuen könnten nicht identifiziert werden.
Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn Sicherheitsbehörden mit einem richterlichen Beschluss einen Verdächtigen observieren.
"Da geht es dann eigentlich nur noch darum, zu verhindern, dass quasi jede Person, die mit diesen überwachten Personen in Kontakt tritt, dass die dann automatisch auch verbrannt ist."
Die KI-Forschung arbeitet daran, sprachliche und visuelle Inhalte zu klassifizieren, automatisch Meinungen und Emotionen zu erkennen. Solche technischen Möglichkeiten sind auch für den Staats- und Verfassungsschutz interessant. In Deutschland arbeiten gegenwärtig mehrere Forschungsprojekte daran, Social Media Intelligence nutzbar zu machen. Gefördert werden sie vom Bundesforschungsministerium mit dem Programm "Zivile Sicherheit".
Einer der beteiligten Forscher ist Martin Steinebach von Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnik. Im Verbund "X-Sonar" arbeitet der Computerwissenschaftler mit Soziologen, Kriminologen und Polizisten zusammen.
"Wir schaffen Schnittstellen zu sozialen Netzwerken im Internet, damit wir dann mit diesen Daten überhaupt erstmal überlegen können, anhand welcher Kriterien kann denn jetzt Radikalisierung jeder Couleur auch immer tatsächlich festgestellt werden. Und wenn sich dann irgendwelche Mechanismen zeigen, irgendwelche Abläufe, die typisch für Radikalisierung sind, würden wir in der zweiten Phase dann schauen, ob wir die Erkennung von diesen Abläufen dann automatisieren können."
Bei X-Sonar und dem Projekt Pandora, das ebenfalls vom Bundesforschungsministerium gefördert wird, geht es um Radikalisierungsmuster und ihre Erkennung anhand des Verhaltens in den sozialen Medien. Die Beteiligten betonen, dass die Machbarkeit noch nicht feststünde. Das Verbundprojekt Pandora teilt schriftlich mit:
"In Pandora werden Postings in sozialen Medien, wie zum Beispiel V-Kontakte, Youtube, Facebook, Twitter oder dem Messaging-Dienst Telegram, ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke erfasst und ausgewertet. Unsere Vision ist ein Tool zur technischen Unterstützung fallbezogener Analysen von Radikalisierungsprozessen von Usern, Gruppen oder Diskursen in sozialen Medien – zunächst zu Forschungszwecken."
Natürlich können und dürfen die Staatsschutzbehörden nicht ein soziales Netzwerk wie Facebook komplett rastern. Aber von einem bestimmten Startpunkt aus, ein Aufruf bei Twitter, ein Video bei Youtube oder der Blog einer Organisation, sollen Kommentare und Links gespeichert und ausgewertet werden. Dann soll das System erkennen, ob etwa eine Demonstration, eine Veranstaltung oder ein Internetauftritt besondere Aufmerksamkeit der Behörde verdient, weil dort zum Beispiel zu staatsfeindlichen Aktionen aufgerufen wird – Predictive Policing sozusagen, also vorausschauende Polizeiarbeit.
Bürgerrechtlich ist diese Form von Social Media Intelligence hochbrisant. "Radikalität" – hier verstanden als die Wahrscheinlichkeit, ein politisch motiviertes Verbrechen zu begehen – soll anhand sprachlicher Äußerungen gemessen werden. Aber weder Hass, noch radikale Ansichten sind verboten.
Und geraten bei solchen Analysen nicht notwendigerweise viele Menschen in den Fokus, die niemals eine Straftat begehen? Forscher Martin Steinebach versichert, dass die Bürgerrechte durch Anonymisierung und Pseudonymisierung geschützt seien. Es würden nur Daten gespeichert, die wirklich nötig seien. Individuen könnten nicht identifiziert werden.
Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn Sicherheitsbehörden mit einem richterlichen Beschluss einen Verdächtigen observieren.
"Da geht es dann eigentlich nur noch darum, zu verhindern, dass quasi jede Person, die mit diesen überwachten Personen in Kontakt tritt, dass die dann automatisch auch verbrannt ist."
Der Weg vom interessierten Sympathisierten zum Terroristen kann kurz sein
Auch die Forschungsstelle des Landeskriminalamtes Niedersachsen beteiligt sich am X-Sonar-Verbund. Der Kriminologe Hartmut Pfeiffer vom LKA erklärt, wofür der Staatsschutz Modelle und Software dieser Art brauchen könnte.
"Was wir seit einigen Jahren eben erleben, dass es Menschen gibt, die vorher, ich will mal flapsig sagen, nicht mal bei Rot über die Kreuzung gegangen sind, also völlig unbekannt sind, was Auffälligkeiten, Delinquenz angeht, dass die plötzlich schwerste Straftaten begehen. Was machen wir mit denen?"
Das Internet ermöglicht es militanten Bewegungen, in gewissem Maß ohne eine festgefügte Organisation auszukommen. Der Weg vom Interessierten zum Sympathisanten und dann zum Aktivisten kann kurz sein. Die Experten sprechen von einer "Selbstrekrutierung" – Pfeiffer nennt das Beispiel des Terroristen Anders Breivik. Extremisten, die auf eigene Faust zur Tat schreiten und vorher nicht auffällig werden, seien mit den herkömmlichen Mitteln nicht zu erkennen.
"Bei X-Sonar geht es um ein Frühwarnsystem, dass das Rauschen verdichtet dort, wo es wirklich relevant ist. Wenn eine bestimmte Stufe der Intensität erreicht wird, bei vielleicht noch anderen Merkmalen, die man über Kommunikation erkennen kann, dass man dann sozusagen ein Warnsignal hat: Achtung, hier könnte etwas passieren, ohne dass wir wissen, wer konkret das begehen wird, sondern wir können im Grunde genommen nur sagen, das ist eine Situation, die in Bezug auf einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Gruppe eskalieren kann. Das ist aber schon viel mehr, als wir im Moment können."
Die Projekte der Radikalisierungsforschung sind aber noch Zukunftsmusik. Big Data-Analysen anderer Art sind allerdings bereits im Einsatz.
Im April wurde bekannt, dass die hessische Polizei Software der Firma Palantir nutzen will. Die "Frankfurter Rundschau" zitiert den Innenminister des Landes, Peter Beuth, mit den Worten, es handle sich um eine "Analyseplattform zur effektiven Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der schweren und Organisierten Kriminalität". Sie solle "für alle staatsschutzrelevanten Themen Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen".
Mit den Plattformen von Palantir lassen sich die Beziehungen von Personen, Gegenständen und Orten als Netzwerk darstellen. Die Knoten eines dieser Netze stellen Namen, Telefonnummern und Fahrzeuge dar. Diese Knotenpunkte werden mit Linien verbunden, die ihre Beziehungen beschreiben: "im Besitz von", "Kollege von" oder auch "Liebhaber von", "reist zu", "überweist Geld an".
Diese Form der Überwachung greift besonders stark in die Persönlichkeitsrechte ein, weil – wie bei einer Rasterfahndung – Daten aus der Telekommunikationsüberwachung mit staatlichen Datenbanken verknüpft werden können.
Auch die Forschungsstelle des Landeskriminalamtes Niedersachsen beteiligt sich am X-Sonar-Verbund. Der Kriminologe Hartmut Pfeiffer vom LKA erklärt, wofür der Staatsschutz Modelle und Software dieser Art brauchen könnte.
"Was wir seit einigen Jahren eben erleben, dass es Menschen gibt, die vorher, ich will mal flapsig sagen, nicht mal bei Rot über die Kreuzung gegangen sind, also völlig unbekannt sind, was Auffälligkeiten, Delinquenz angeht, dass die plötzlich schwerste Straftaten begehen. Was machen wir mit denen?"
Das Internet ermöglicht es militanten Bewegungen, in gewissem Maß ohne eine festgefügte Organisation auszukommen. Der Weg vom Interessierten zum Sympathisanten und dann zum Aktivisten kann kurz sein. Die Experten sprechen von einer "Selbstrekrutierung" – Pfeiffer nennt das Beispiel des Terroristen Anders Breivik. Extremisten, die auf eigene Faust zur Tat schreiten und vorher nicht auffällig werden, seien mit den herkömmlichen Mitteln nicht zu erkennen.
"Bei X-Sonar geht es um ein Frühwarnsystem, dass das Rauschen verdichtet dort, wo es wirklich relevant ist. Wenn eine bestimmte Stufe der Intensität erreicht wird, bei vielleicht noch anderen Merkmalen, die man über Kommunikation erkennen kann, dass man dann sozusagen ein Warnsignal hat: Achtung, hier könnte etwas passieren, ohne dass wir wissen, wer konkret das begehen wird, sondern wir können im Grunde genommen nur sagen, das ist eine Situation, die in Bezug auf einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Gruppe eskalieren kann. Das ist aber schon viel mehr, als wir im Moment können."
Die Projekte der Radikalisierungsforschung sind aber noch Zukunftsmusik. Big Data-Analysen anderer Art sind allerdings bereits im Einsatz.
Im April wurde bekannt, dass die hessische Polizei Software der Firma Palantir nutzen will. Die "Frankfurter Rundschau" zitiert den Innenminister des Landes, Peter Beuth, mit den Worten, es handle sich um eine "Analyseplattform zur effektiven Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der schweren und Organisierten Kriminalität". Sie solle "für alle staatsschutzrelevanten Themen Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen".
Mit den Plattformen von Palantir lassen sich die Beziehungen von Personen, Gegenständen und Orten als Netzwerk darstellen. Die Knoten eines dieser Netze stellen Namen, Telefonnummern und Fahrzeuge dar. Diese Knotenpunkte werden mit Linien verbunden, die ihre Beziehungen beschreiben: "im Besitz von", "Kollege von" oder auch "Liebhaber von", "reist zu", "überweist Geld an".
Diese Form der Überwachung greift besonders stark in die Persönlichkeitsrechte ein, weil – wie bei einer Rasterfahndung – Daten aus der Telekommunikationsüberwachung mit staatlichen Datenbanken verknüpft werden können.
Strafverfolgungsbehörden müssen aufrüsten
Einige Kriminalpolizisten befürworten den Einsatz solcher Programme. Zum Beispiel Ronald Schulze vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Er leitet den IT-Expertenkreis des Berufsverbands und gibt Seminare über Open Source Intelligence.
"Die Strafverfolgungsbehörden müssen, es klingt brutal, auch in dieser Richtung aufrüsten. Ich kann nicht einen Ermittler hinsetzen, der den ganzen Tag am PC vorm Browser sitzt und versucht, da irgendwelche Informationen aus dem Internet zusammenzuklauben. Die Welt draußen dreht sich weiter, und es werden Terabyte von Daten da hin und her geschaufelt, und der Ermittlungsbeamte arbeitet noch mit seiner Excel-Tabelle. Das funktioniert nicht."
Ronald Schulze glaubt, die Polizei müsse mit der Zeit gehen – und die Überwachung der Internet-Plattformen gehöre dazu. Unter bestimmten Umständen auch mit einem automatisierten Zugriff auf die Schnittstellen der sozialen Netzwerke.
Ganz anders sieht das Annette Brückner. Sie nennt sich selbst "eine ehemalige Insiderin". Als Beraterin hat sie zahlreiche IT-Projekte von deutschen und ausländischen Polizeibehörden mitgestaltet. Mittlerweile arbeitet sie als Journalistin zu den Themen Polizei und Informationssysteme. Die Entwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte findet Annette Brückner grundverkehrt: Bei Personal und Ausbildung werde gespart, für fragwürdige Software dagegen hohe Summen ausgegeben.
"Es ist immer stärker in den Vordergrund gekommen, gerade im Bereich der Staatsschutzabteilungen, wir müssen möglichst viel Daten in die Hand bekommen und wir müssen möglichst viele von diesen Daten im Sinne der Gefährder-Bewertung auswerten können. Und der Trend scheint in meinen Augen dahin zu gehen, dass es eine Gruppe von Polizeibeamten geben soll, die am Schreibtisch sitzt und dann nur noch vom Schreibtisch aus beurteilt, wie eine bestimmte Person polizeilich zu bewerten ist."
Klar ist: Für die Kriminalpolizei spielt die Internetauswertung – auch die von sozialen Medien – eine immer wichtigere Rolle. In Zukunft könnte das zu einem mächtigen Ermittlungsinstrument werden, denn die Internetauswertung erlaubt tiefe Einblicke in Haltungen, Gewohnheiten und soziale Beziehungen. Für die Persönlichkeits- und Bürgerrechte ist das gefährlich.
"Die Strafverfolgungsbehörden müssen, es klingt brutal, auch in dieser Richtung aufrüsten. Ich kann nicht einen Ermittler hinsetzen, der den ganzen Tag am PC vorm Browser sitzt und versucht, da irgendwelche Informationen aus dem Internet zusammenzuklauben. Die Welt draußen dreht sich weiter, und es werden Terabyte von Daten da hin und her geschaufelt, und der Ermittlungsbeamte arbeitet noch mit seiner Excel-Tabelle. Das funktioniert nicht."
Ronald Schulze glaubt, die Polizei müsse mit der Zeit gehen – und die Überwachung der Internet-Plattformen gehöre dazu. Unter bestimmten Umständen auch mit einem automatisierten Zugriff auf die Schnittstellen der sozialen Netzwerke.
Ganz anders sieht das Annette Brückner. Sie nennt sich selbst "eine ehemalige Insiderin". Als Beraterin hat sie zahlreiche IT-Projekte von deutschen und ausländischen Polizeibehörden mitgestaltet. Mittlerweile arbeitet sie als Journalistin zu den Themen Polizei und Informationssysteme. Die Entwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte findet Annette Brückner grundverkehrt: Bei Personal und Ausbildung werde gespart, für fragwürdige Software dagegen hohe Summen ausgegeben.
"Es ist immer stärker in den Vordergrund gekommen, gerade im Bereich der Staatsschutzabteilungen, wir müssen möglichst viel Daten in die Hand bekommen und wir müssen möglichst viele von diesen Daten im Sinne der Gefährder-Bewertung auswerten können. Und der Trend scheint in meinen Augen dahin zu gehen, dass es eine Gruppe von Polizeibeamten geben soll, die am Schreibtisch sitzt und dann nur noch vom Schreibtisch aus beurteilt, wie eine bestimmte Person polizeilich zu bewerten ist."
Klar ist: Für die Kriminalpolizei spielt die Internetauswertung – auch die von sozialen Medien – eine immer wichtigere Rolle. In Zukunft könnte das zu einem mächtigen Ermittlungsinstrument werden, denn die Internetauswertung erlaubt tiefe Einblicke in Haltungen, Gewohnheiten und soziale Beziehungen. Für die Persönlichkeits- und Bürgerrechte ist das gefährlich.