"Die Volkskammer, der Staatsrat, der Ministerrat und Leitungen von Parteien und Massenorganisationen erhielten in den letzten Tagen Briefe, in denen Ehefrauen und Kinder von Funktionären mit Betroffenheit und Bitternis mitteilen, dass sie für Anschuldigungen gegen ihre Männer und Väter öffentlich vorverurteilt werden, obwohl bisher solche Vorwürfe weder untersucht noch bewiesen worden sind. Das Präsidium und die Abgeordneten der Volkskammer vertreten den Standpunkt, dass solche Sippenbeschuldigungen nicht mit Recht und Moral vereinbar sind. Bei allem Verständnis für dabei auftretende Emotionen darf nie zugelassen werden, dass Bürgermeister, Vorsitzende örtlicher Räte und andere Funktionäre, die oft seit Jahrzehnten in treuer Pflichterfüllung für die Deutsche Demokratische Republik und die Bürger gearbeitet und gelebt haben, heute unterschiedslos und ohne schlüssige Beweise für eventuelles ungesetzliches Handeln diffamiert und bedroht werden."
Funktionäre werden bedroht
DDR-Volkskammer verwehrt sich gegen "Sippenbeschuldigungen"
18. November 1989. Aus einer Erklärung der DDR-Volkskammer zu Übergriffen auf Partei- und MfS-Angehörige: