Ein Investor, der mehrere Klubs kontrolliert – diese sogenannte Multi-Club-Ownership, kurz MCO, sind in den vergangenen Jahren immer häufiger geworden. Und damit wird die Frage, wie Verbände solche Konstrukte regulieren können, auch für UEFA-Präsident Aleksander Čeferin drängender. „Ich denke, dass der Besitz von mehreren Klubs immer mehr in den Vordergrund rückt. Wir müssen darüber nachdenken, ob wir das ignorieren oder ob wir ein strenges Regelwerk aufstellen. Das ist es, worüber wir diskutieren“, so Čeferin auf der Sportbusinessmesse Spobis.
Die Gefahr: Wenn zwei Klubs des gleichen Besitzers an einem Wettbewerb teilnehmen, droht eine Wettbewerbsverzerrung. Es könnte zu Ergebnisabsprachen kommen. Zudem könnten Spieler zwischen den Vereinen hin- und her transferiert werden, zu Preisen, die nicht dem Marktwert entsprechen.
MCO könnte Financial Fairplay beeinflussen
Auch das könne den Wettbewerb beeinflussen, erklärt Rechtsanwalt Martin Stopper: "Wenn International zwischen Saudi-Arabien und England Transfergeschäfte unternommen werden, in denen möglicherweise Transfer-Entschädigungssummen künstlich aufgebläht werden, damit die englischen Klubs besser dastehen innerhalb ihrer Financial-Fairplay-Berechnung sind das natürlich auch Probleme, die entstanden sind aus diesen Multi-Club-Ownership-Strukturen."
Deswegen gibt es auch die Regel: Wenn ein Eigentümer entscheidenden Einfluss auf zwei Vereine hat, dürfen diese Vereine nicht gleichzeitig in einem europäischen Wettbewerb spielen.
Was genau "entscheidender Einfluss" ist, ist aber noch nicht klar definiert. Und so kann es gut sein, dass der englische Klub Manchester City und der FC Girona aus Spanien nächste Saison beide in der Champions-League spielen – obwohl beide zur City Football Group gehören.
Red Bull musste Netzwerk zwischen Leipzig und Salzburg entflechten
"Ich kann mir kaum vorstellen, dass die UEFA in diesem Einzelfall, wie es immer so schön heißt, eine weit abweichende Entscheidung zu den bisherigen Fällen treffen wird." Stopper verweist zum Beispiel auf den Fall Red Bull. Zwei Vereine des Konzerns, Rasenballsport Leipzig und Red Bull Salzburg mussten 2017 das konzernübergreifende Netzwerk in Sachen Organisation und Gremienbesetzung entflechten, um den Einfluss auf den jeweils anderen Klub auszuschließen. Danach dürfen beide in der Champions League starten.
Eine andere Möglichkeit: Der Investor reduziert seinen Anteil an einem der Klubs. Beispiel: Der Beteiligungsgesellschaft V Sports gehören Anteile an Aston Villa und Vitoria Guimaraes. Damit beide Vereine in der aktuellen Saison in der Europa Conference League starten dürfen, hat V Sports seine Anteile bei Guimaraes von 44 auf 29 Prozent reduziert.
Eine ähnliche Lösung ist auch in dem Fall Manchester City und FC Girona im Gespräch. Nur: Es gibt derzeit keine vorgeschriebenen Grenzen für die Kapitalreduzierung.