
Mit der Entscheidung heute geht ein neun Jahre langer Rechtsstreit zu Ende. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass der Verein nicht hätte zwangsabsteigen dürfen. Im Jahr 2007 hatte der SV Wilhelmshaven einen jungen Spieler aus Argentinien verpflichtet – die Zahlung der üblichen Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 Euro für ihn jedoch verwehrt. Daraufhin bestrafte ihn der Norddeutsche Fußballverband (NFV) zunächst mit Punkteabzügen und später mit dem Zwangsabstieg aus der dritten Liga. Der NFV bezog sich auf Regeln des Weltfußballverbands FIFA, die er anwenden müsse.
Dagegen klagte Wilhelmshaven und bekam heute in letzter Instanz Recht. Der Bundesgerichtshof weist in seinem Urteil daraufhin, dass vom Zwangsabstieg wegen nicht gezahlter Ausbildungsvergütung in der Satzung des NFV keine Rede sei. Und nur diese sei für den SV Wilhelmshaven gültig – nicht die Regeln der FIFA. Zu der Frage, ob der Fußballklub die Ausbildungsvergütung hätte zahlen müssen, äußerte sich das Gericht nicht.