Fußball
Super League - juristischer Teilerfolg für die UEFA

Für die UEFA ist es ein juristischer Teilerfolg gegen die Super League: Die Richterin eines Handelsgerichts in Madrid hat die einstweilige Verfügung aufgehoben, die es der UEFA verbot, Sanktionen gegen die drei übrig gebliebenen Clubs der Super League auszusprechen. Es bleiben aber offene Fragen.

Von Chaled Nahar | 21.04.2022
    Eine Flagge der UEFA - vor Gericht errang sie einen Teilerfolg gegen die Super League.
    Eine Flagge der UEFA - vor Gericht errang sie einen Teilerfolg gegen die Super League. (IMAGO/Nico Herbertz)

    Was hat das Handelsgericht genau entschieden?

    Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus Turin hatten im Mai letzten Jahres vor dem 17. Handelsgericht in Madrid eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die UEFA und auch die FIFA durften daraufhin diese drei Clubs nicht mehr für die Absicht der Gründung einer Super League sanktionieren. Die UEFA-Disziplinarkammer annullierte in der Folge das Verfahren. Die UEFA hatte den drei Clubs mit dem Ausschluss aus der Champions League gedroht - denn das ist die härteste mögliche Folge dieses Verfahrens.
    Für Richterin Sofia Gil hob die Entscheidung aus erster Instanz durch Richter Ruiz de Lara auf. Ihrer Ansicht nach behindere eine Androhung und Verhängung von Sanktionen nicht die Gründung einer Super League und hob den Rechtsschutz deshalb auf.

    Wird die UEFA die drei Clubs nun doch bestrafen?

    Die UEFA teilte auf Anfrage des Deutschlandfunks mit, dass sie die Entscheidung begrüße und die Auswirkungen prüfen werde. Ob es ein neues Verfahren vor der Disziplinarkammer geben werde, ließ sie offen. Im Juni 2021 hatte die UEFA-Berufungskammer das Verfahren ausgesetzt, im September wurde es annulliert.

    Welche Schritte bleiben im Rechtsstreit?

    Gegen die Entscheidung des Gerichts können die drei Clubs - unabhängig von Verfahren in der Sportgerichtsbarkeit der UEFA - Rechtsmittel einlegen.
    Offen ist außerdem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zur Super League. Der EuGH soll klären, ob UEFA und FIFA Monopolstellungen bei der Organisation von Wettkämpfen ausüben und damit gegen EU-Recht verstoßen. Diese Entscheidung könnte den Fortgang des Rechtsstreits maßgeblich beeinflussen.
    Das sogenannte Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts wurde am 27. Mai 2021 eingereicht. Der EuGH hatte einen Antrag auf beschleunigtes Verfahren abgewiesen. Auf Anfrage des Deutschlandfunks teilte der Gerichtshof mit, dass Verfahren dieser Art "im Durchschnitt 15 Monate dauern". Wann diese weitreichende Entscheidung fällt, steht also nicht fest.

    Was sagen die drei verbliebenen Clubs der Super League?

    Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus Turin äußerten sich zunächst nicht zu der Entscheidung. Auf der Internetseite der Super League ist seit ihrer Ausrufung und der 48 Stunden später folgenden Absage im April 2021 nichts veröffentlicht worden. Der dort verlinkte Twitteraccount ist von Twitter gesperrt worden, weil er "gegen die Twitter-Regeln verstoßen" haben soll.

    Was ist mit den neun anderen Clubs?

    Anfang Mai begnadigte die UEFA die neun anderen Clubs, nachdem sie sich öffentlich von der Super League losgesagt hatten. Mit diesem Schritt isolierte die UEFA die drei verbliebenen Clubs der Super League weitgehend. Atletico Madrid, Inter Mailand, AC Mailand, Manchester United, Manchester City, FC Liverpool, FC Arsenal, Tottenham Hotspur und FC Chelsea kamen auf diese Weise mit geringen Strafen davon. Sie sollten fünf Prozent ihrer Einnahmen aus den UEFA-Wettbewerben aus einer Saison als Strafe zahlen. Diese Zahlungen wurden laut UEFA aber nicht durchgesetzt, nachdem das Verfahren gegen Real Madrid, FC Barcelona und Juventus annulliert worden war.

    Welche Maßnahmen gibt es noch?

    Die UEFA versucht derzeit abseits des Rechtsstreit eine Super League zumindest unattraktiv zu machen. Ab 2024 wird ein neuer Modus für die Champions League gelten, dessen Vermarktung deutlich höhere Einnahmen verspricht. Zuletzt sprach sie sich für eine Bürgerinitiative der Fan-Organisation Football Supporters Europe aus. Diese fordert die EU-Politik auf, das europäische Sportmodell zu schützen, den gesellschaftlichen Wert des Sports anzuerkennen und Fans bei Entscheidungen mit einzubeziehen.
    Die Premier League - ohne deren Clubs eine Super League wohl undenkbar wäre - führte zudem entscheidende Prinzipien ein. Eigentümer von Clubs müssen diese anerkennen und damit eine Super League ablehnen. Eine Zuwiderhandlung hätte den Abzug von 30 Punkten zur Folge.