Überraschung durch das Bundeskartellamt. Das Verfahren gegen den DFB wegen "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" wurde eingestellt. Für den Verband endete das Verfahren somit glimpflich, obwohl die Zugeständnisse wie das Eingestehen einer Schuld wirken. Aber noch nicht einmal ein Bußgeld wurde fällig. Für die Zukunft bietet der DFB jetzt eine verbilligte Turniermitgliedschaft an. Statt 40 Euro Jahresgebühr, wie noch vor der Europameisterschaft 2016 gefordert, sind jetzt nur noch zehn Euro für die Dauer des WM-Turniers zu zahlen. Für den Münchner Kartellrechtsexperten Mark E. Orth ist dies unverständlich:
"Wieso darf der DFB in Zukunft noch den Ticketverkauf koppeln an die Fanclub-Mitgliedschaft. Die ist zwar günstiger geworden, aber es besteht weiter Kopplungspraxis, die ein Marktbeherrscher nicht machen darf. Deswegen finde ich auch das Ergebnis unpassend."
Ein Ergebnis, das Bundeskartellamt und Verband eng miteinander abgestimmt haben, wie DFB-Generalsekretär Friedrich Curtius sagt. Er begründet die Koppelung von Mitgliedschaft und Ticketerwerb damit, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Fans zu gewährleisten. Für Andreas Mundt, den Präsidenten des Bundeskartellamtes, ist dies ein nachvollziehbares Argument:
"Andererseits wird es durch diese Mitgliedschaft im DFB erleichtert, diejenigen zu identifizieren, die zu Spielen der deutschen Nationalmannschaft mitfahren, wenn es Sicherheitsbedenken gibt."
"Ein Gewinn an Sicherheit"
Dabei sieht auch Mundt für die Identifizierung von Gewalttätern andere Möglichkeiten. Aber:
"Es geht vor allen Dingen auch darum, dass man am Ende des Tages Stadionverbote, die möglicherweise für Deutschland existieren, im Ausland durchsetzen kann, dass man diese vollstrecken kann. Das wird durch das Verknüpfen von Ticket und Mitgliedschaft deutlich erleichtert. Insofern ist das schon ein Gewinn an Sicherheit, der ausschlaggebend war, dass wir so entschieden haben."
Für Mark E. Orth ist dieses Vorgehen der Behörde nicht nachvollziehbar. Der Sicherheitsaspekt sei auch anders umsetzbar, wie beispielsweise über die von Russland geforderte Fan-ID. Ein offizielles Identitätsdokument, das zur Weltmeisterschaft speziell für Fans ausgegeben wird.
"Es heißt, es gebe jetzt eine Abfrage von Stadionverboten, aber ich weiß nicht, wieso man dazu Mitglied in einem Fanklub sein muss, um eine Stadionverbotsabfrage zu starten. Die Verknüpfung kann ich einfach nicht sehen. Und deswegen halte ich auch dieses Argument nicht für nachvollziehbar, dass das aus Sicherheitsgründen notwendig ist."
Für den DFB bietet die Einigung mit den Wettbewerbshütern aber keine Rechtssicherheit. Schon bei der Ticketvergabe für die Europameisterschaft in Frankreich hatte es zahlreiche Beschwerden gegeben. Jetzt bietet sich für Fans immer noch die Möglichkeit, vor ein Gericht zu ziehen. Noch einmal Kartellrechtsexperte Orth:
"Gerichte sind nicht daran gebunden. Jeder der meint, das verstoße gegen Kartellrecht, kann dagegen klagen und hat dann auch einen Schadensersatzanspruch. Und das Gericht ist nicht gebunden an die Einschätzung des Bundeskartellamtes, zumal das in der Sache auch keine Entscheidung war, sondern das Bundeskartellamt hat nur sein Verfahren eingestellt."