Gerichtsentscheidung
Fußballer Boateng wegen Körperverletzung verwarnt

Das Landgericht München hat den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt. Boateng erhielt eine Geldstrafe unter Vorbehalt in Höhe von 200.000 Euro. Das Urteil setzt sich zusammen aus 40 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro.

    Jérôme Boateng im Gerichtssaal des Landgerichts München I.
    Jérôme Boateng im Gerichtssaal des Landgerichts München I. (Archiv) (Sven Hoppe / dpa )
    Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese Geldstrafe nur zahlen, sollte er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen. 
    Das Gericht kam zu dem Schluss, "dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übrig geblieben ist", wie es die Vorsitzende Richterin formulierte. Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die rund 1,1 Millionen Euro Geldstrafe gefordert hatte. Boatengs Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert.
    Der Prozess drehte sich um eine Attacke Boatengs in einem Karibikurlaub mit der Mutter seiner Zwillinge vor sechs Jahren. Es war die dritte Neuauflage des Verfahrens. Die Vorsitzende Richterin sprach von einer toxischen Beziehung Boatengs und seiner früheren Partnerin.
    Diese Nachricht wurde am 19.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.