Nach GDL-Angaben ist der aktuelle Warnstreik der letzte für dieses Jahr. Auch in der ersten Januarwoche werde nicht gestreikt, erklärte Gewerkschaftschef Weselsky. Danach aber würden die Streiks länger und intensiver. In gut zwei Wochen wird die Urabstimmung bei der GDL ausgezählt.
Die Deutsche Bahn will wie beim ersten GDL-Warnstreik wieder rund 20 Prozent des Fernverkehrs aufrechterhalten. Im Regionalverkehr erwartet die Bahn große Unterschiede die Auswirkungen betreffend. In Bayern wird der Verkehr aufgrund der Witterung weitgehend zum Erliegen kommen.
Zum Warnstreik aufgerufen sind die Beschäftigten der Deutschen Bahn einschließlich der S-Bahn-Betriebe in Berlin und Hamburg sowie der Eisenbahnunternehmen Transdev, AKN und City-Bahn Chemnitz sowie weiterer Unternehmen. Reisende sollten ihre Fahrten wenn möglich verschieben.
Kann ich meine Bahnfahrt kostenlos umbuchen?
Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt immer für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.
Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, kann das Ticket auch kostenlos storniert werden, das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.
Wann gibt es Entschädigung?
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.
Wie komme ich an mein Geld?
Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.
Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.
Sind weitere Bahn-Warnstreiks zu befürchten?
Die Gewerkschaft lässt derzeit per Urabstimmung ihre Mitglieder über unbefristete Streiks abstimmen. Das Ergebnis wird für den 19. Dezember erwartet. Nach dem heute beginnenden Warnstreik soll es aber bis zum 7. Januar keine weiteren Arbeitsniederlegungen geben. Zuletzt hatte die GDL am 15. und 16. November zum Warnstreik aufgerufen.
Warum führt die GDL einen Warnstreik durch?
Die GDL will mit der Aktion den Druck in der laufenden Tarifrunde erhöhen. Sie fordert eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von derzeit 38 Stunden auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Die Gewerkschaft verlangt außerdem bei einem Jahr Laufzeit 555 Euro mehr Lohn und 3.000 Euro Inflationsprämie.
Wie ist die Haltung der Bahn im Tarifstreit?
Die Bahn hat bislang ein Angebot unterbreitet, das elf Prozent mehr Lohn und eine Inflationsprämie von bis zu 2.850 Euro vorsieht - gestreckt auf eine Laufzeit von 32 Monaten.
Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.