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Gegen Falschmeldungen im Wahlkampf
Fake-News-Gesetze in Frankreich

Können gefälschte Nachrichten eine Wahl entscheiden? Die französische Regierung glaubt daran. Spätestens für den Europawahlkampf will sie deswegen ausreichend gewappnet sein und verabschiedet ein Gesetzespacket, das Falschmeldungen innerhalb von 48-Stunden richterlich sperren lassen kann.

Frankreich-Korrespondent Jürgen König im Gespräch mit Christoph Sterz |
    Fake News-Schriftzug auf einem Smartphone
    Die französische Regierung will mit dem neuen Gesetzespacket auch für den Europawahlkampf vorsorgen (imago)
    Nach den Erfahrungen aus dem vergangenen Präsidentschaftswahlkampf in Frankreich und den USA hat die französische Nationalversammlung ein Gesetzespaket gegen gezielt gestreute Falschinformationen beschlossen.
    Falschmeldungen innerhalb von 48-Stunden sperren
    Das Gesetz bezieht sich allein auf Wahlkampfzeiten. Wer sich in diesen Zeiträumen mit Falschmeldungen konfrontiert sieht, kann diese von einem Richter im Eilverfahren verbieten lassen – innerhalb von 48 Stunden. Das Gesetz greift allerdings nur, wenn innerhalb dieser zwei Tage belegt werden kann, dass eine Meldungen nachweislich falsch ist. Darüber hinaus muss die Meldung mit Absicht und massiv verbreitet worden sein mit dem Zweck den Ausgang der Wahl zu beeinflussen. In einem solchen Fall kann ein Richter festlegen, dass Netzanbieter den Zugang zu diesen Meldungen sperren müssen.
    Facebook und Twitter werden zu größerer Transparenz verpflichtet
    Mit dem Gesetzespaket werden Facebook und Twitter außerdem zu größerer Transparenz verpflichtet. Inhalte, die sie gegen Bezahlung verbreiten, müssen in Zukunft nicht nur als solche gekennzeichnet sein, es muss auch ausgewiesen werden, wer dafür bezahlt hat und wie viel.
    Haft- und Geldstrafen
    Wer falsche Nachrichten in Umlauf bringt hat bis zu 12 Monate Haft oder Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro zu fürchten.
    Kritiker fürchten, dass die neuen Gesetze zur Unterdrückung unliebsamer Meldungen verwendet werden könnten - obwohl laut Gesetz ein richterliches Eingreifen ohne nachweislich belegte Falschmeldung nicht möglich sei soll. Auch der Zeitraum von 48-Stunden wurde kritisiert. Die Zeit sei zur belastbaren Prüfung einer Falschmeldung in einigen Fällen zu kurz – etwa bei investigativen Recherchen oder anonymen Quellen.
    Beim nahenden Europawahlkampf im Mai 2019 sollen die neuen Maßnahmen spätestens zum Einsatz kommen.