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Geheimdienste
Verletzte der BND Grundrechte deutscher Bürger?

Der Bundesnachrichtendienst soll von 2004 bis 2007 Daten deutscher Staatsbürger an die NSA weitergereicht haben - ein vermutlich rechtswidriges Verhalten. Die Regierung will sich dazu nicht äußern. Eine Gelegenheit zur Aufklärung haben aber die Abgeordneten.

Von Falk Steiner | 06.10.2014
    Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Pullach
    Gab der Bundesnachrichtendienst geheime Daten an die NSA weiter? (dpa / picture alliance / Stephan Jansen)
    Wurde Internet-Datenverkehr in Deutschland abgegriffen? Im vergangenen Sommer klang die Antwort noch eindeutig:
    "Eine Frage war: gilt auf deutschem Boden deutsches Recht, der haben wir uns sehr intensiv gewidmet, und zwar nicht nur, indem wir mit den amerikanischen Diensten gesprochen haben, sondern selbstverständlich auch mit unseren Diensten",
    so Bundeskanzlerin Angela am 18. August 2013 im ZDF, und ergänzte:
    "Wir haben gleichermaßen alle Internetknotenbetreiber gefragt, ob sie irgendwelche Anhaltspunkte haben, dass Ausspähungen stattfinden, alle haben das verneint. Ich hab keinen Grund, daran zu zweifeln."
    Schwerwiegende Vorwürfe
    Und das könnte daran liegen, dass die NSA dies vielleicht gar nicht nötig gehabt hat. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Der Bundesnachrichtendienst soll von 2004 bis 2007 nicht nur nach deutschem Recht ganz legal aus dem Datenverkehr am Frankfurter Internetknotenpunkt DECIX Daten kopiert haben. Sondern sie auch der NSA weitergegeben haben - ohne dass diese um alle Daten deutscher Bürger bereinigt wurden. Das wurde am Wochenende bekannt. Zuständig für die Genehmigung dieser mutmaßlich rechtswidrigen Weitergabe soll 2004 der damalige Kanzleramtsminister und heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier gewesen sein. Während Kanzlerin Merkel sich im Sommer 2013 dazu noch äußerte, wollte ihr Sprecher Steffen Seibert zu den Vorwürfen heute lieber nichts sagen:
    "Ihre Frage bezieht sich auf Dokumente, die die Bundesregierung dem ersten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt hat, Dokumente, die als Verschlusssache gelten, teils streng geheim, und deshalb wird die Bundesregierung zu diesem angefragten Sachverhalt nun auch nicht Stellung nehmen."
    Probleme bereits einige Monate bekannt
    Doch das wäre dringend notwendig. Noch vor fünf Monaten, im Juli 2014, behauptete die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, dass der BND sich "selbstverständlich auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit" an Recht und Gesetz halte. Doch genau das scheint nicht zu stimmen: gerade weil es dem BND nicht gelang, die Daten deutscher Staatsbürger herauszufiltern, soll die Weitergabe 2007 gestoppt worden sein.
    Am Mittwoch tagt das Parlamentarische Kontrollgremium für die Nachrichtendienste, dann könnte es auch um die Datenweitergabe gehen. Der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Politiker Clemens Binninger, sagte heute, das Problem des Herausfilterns der Daten deutscher Bürger sei bereits einige Monate bekannt. Weshalb die Geheimdienstkontrolleure des Bundestages hier auch Handlungsbedarf sähen. Es müsse herausgefunden werden:
    "Geht so etwas, wie kann man so etwas rausfiltern und wenn ja, mit welcher Genauigkeit?"
    Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages hatten technische Experten bereits in Zweifel gezogen, dass dies überhaupt zu 100 Prozent möglich sei. Am Donnerstag wird der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages zwei Mitarbeiter des BND als Zeugen vernehmen, einer davon ist dort genau für solche Themen zuständig. An Fragen jedenfalls dürfte es den Abgeordneten nicht mangeln.