Eine Ampel ist allen Bürgern wohlvertraut. Mit einer Ampel könnte man auch Finanzprodukte kennzeichnen, meint Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, und so die Gefahr für den Verlust des Kapitals verdeutlichen. Rot stünde dann für hochriskant, gelb für weniger riskant und grün für relativ geringes Risiko. Diese Idee einer Ampel hält auch die Bundesregierung für prüfenswert, auf Anfrage des Deutschlandfunks teilt das Bundesfinanzministerium mit: „Die Schwierigkeiten, die sich bei einer Ampelkennzeichnung stellen, bestehen wie bei jeder vereinfachten Klassifizierung von Produkten in der exakten Grenzziehung. Sie basiert einerseits auf Erfahrungswerten, erfordert andererseits aber auch eine Prognoseentscheidung. Es bedarf deshalb einer besonderen Prüfung, wie verschiedene Aspekte einer Anlage, insbesondere Risiko und Komplexität, in einer Messgröße sinnvoll abgebildet werden können."
Klare Definitionen sind nötig
So meint auch Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Hier benötigen wir dann klare Definitionsvorgaben, beispielsweise von einer neutralen Stelle wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die dann auch Produkte ganz bestimmten Kategorien zuordnet. Es darf nicht den Emittenten, nicht dem Anlageberater überlassen sein, in welche Kategorie er jetzt welches Produkt sortiert."
Denn das ist komplizierter als gedacht: So besteht bei einer Aktie die Möglichkeit, das eingesetzte Kapital zu verlieren, aber ein Aktienfonds, der den DAX, den Index der 30 größten deutschen Industriewerte abbildet, wäre weniger riskant. Grün wären dann gegebenenfalls nur noch Produkte, die wirklich sicher sind, also Bankeinlagen, die von der Einlagensicherung geschützt sind, oder Staatsanleihen, die ein geringes Ausfallrisiko haben. Andererseits kann ein Bankberater die möglichen Risiken eines Finanzprodukts aber auch schönreden, fürchtet Anlegeranwalt Nieding. Und dann hat der Anleger bisher ein Problem, das man aber entschärfen könnte: "Wird die Ampel nämlich im Vertriebsgespräch vom Anlageberater, Anlagevermittler weggeschwätzt, dann gebe ich dem Anleger durch eine Umkehr der Beweislast die Chance, endlich besser zu stehen in einem Prozess. Dann muss sich nämlich der Anlagevermittler oder Anlageberater exkulpieren. Er muss im Grunde genommen dann darlegen und beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat und nicht wie bislang der Anleger eine negative Tatsache beweisen, dass er nämlich nicht richtig aufgeklärt wurde."
Schwierigkeiten im Grauen Kapitalmarkt
Schwierig wird es vor allem bei den Produkten, die bisher nicht beaufsichtigt werden, im sogenannten Grauen Kapitalmarkt nämlich. Deshalb fordert Klaus Nieding: "Wir brauchen eine klare Regulierung des sogenannten Grauen, also des bislang ungeregelten Kapitalmarktes. Die Anbieter müssen reguliert werden, sie müssen Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Bafin muss eben auch durchgreifende Befugnisse bekommen, um im Falle eines Falles ein Kapitalanlagemodell auch sofort stoppen zu können."
Verbraucher ist für sein Handeln verantwortlich
Bei aller Vorsicht und Fürsorge für den Verbraucher: Er selbst bleibt aber letztlich verantwortlich für das, was er tut - eben auch für die Geldanlage, mahnt Bafin-Chefin Elke König: "Es gibt nun einmal einen Zusammenhang zwischen versprochener Rendite und Risiko. Die Anbieter an den Märkten, egal ob beaufsichtigt oder nicht, sind keine Wohltäter und müssen es auch nicht sein. Man sollte nur in Produkte investieren, die man versteht und dabei eine gesunde Skepsis an den Tag legen. Und: Anlageentscheidungen, für die sollte man vielleicht mindestens soviel Zeit investieren wie für die Anschaffung des nächsten Smartphones." Auch im Straßenverkehr darf man zwar bei Grün fahren. Aber das entbindet trotzdem nicht von der Sorgfaltspflicht. Die Ampel könnte auch umspringen.