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Genehmigung für Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel für nicht rechtens erklärt. Ein Grund dafür: die ungenügende Terrorabwehr. Die Debatte um die Lagerung von Strahlengut ist nun wieder voll entbrannt.

Christel Blanke im Gespräch mit Jule Reimer |
    Den vollständigen Beitrag können Sie mindestens bis zum 20. November 2013 in unserem Audio-on-Demand-Player hören.