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Geninformationen vom Fingerabdruck

Kriminaltechnik. – Die Spurensuche nach Verbrechen ist heutzutage ein hochwissenschaftliches Verfahren geworden, mit dem auch geringste Reste noch Hinweise auf Täter und Tathergang liefern können. An den Instituten für Anthropologie und für Rechtsmedizin der Universität Mainz versuchen Erbgutspezialisten in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Landeskriminalamt aus geringsten Spuren genetische Informationen herauszufiltern.

    Fingerabdrücke als Beweismittel der Kriminalisten sind ein alter Hut. Fingerabdrücke als Quelle für genetische Informationen, möglicherweise sogar für einen so genannten genetischen Fingerabdruck, sind jedoch eine Möglichkeit, die sich der Polizei erst mit hochmodernen und empfindlichen Labortechnologien erschließt. Joachim Burger vom Mainzer Institut für Anthropologie: "Sie sind personenspezifisch und in der Regel so stark individuell, dass es keine zweite Person weltweit gibt, die das gleiche Profil aufweist." Das kennt man bereits von Vaterschaftstests oder Rasterfahndungen, bei denen jedoch Blut- oder Speichelproben verwendet werden. Burger und seine Kollegen haben dagegen mit unendlich viel kleineren Probenmengen zu tun, die obendrein erst einmal eindeutig einer Person zugeordnet werden müssen.

    Dafür sind sie wesentlich weiter verbreitet. Burger: "Generell ist diese Art der Untersuchung anwendbar auf Kontakt mit Haut, Textilien oder Glas. Alles, was von einem Spurenleger angefasst wird, kann untersucht werden." Offenbar ist sogar das Alter der Spuren relativ unwichtig. Systematisch untersucht wurden bisher Spuren im Alter bis zu einer Woche. Burger: "Das genetische Profil ist in allen Fällen gleich gut erhalten." Mit den heute verfügbaren Methoden der DNA-Vervielfältigung lässt sich das Erbgut selbst aus wenigen Zellen sehr schnell vermehren und danach analysieren.

    Allerdings stehen die Forensiker in diesen Fällen vor einem heiklen Problem: Hautzellen mitsamt ihrem genetischen Inhalt bleiben sehr leicht irgendwo haften, so dass sich in das Erbgut des Fingerabdruckbesitzers mit Leichtigkeit Geninformationen anderer Personen mischen kann. Vor entsprechenden Schwierigkeiten stehen auch die Wissenschaftler, die Erbgut aus Mumien, Fossilien oder anderen Resten extrahieren, um daraus Informationen zu filtern. In der Forensik müssen die Ergebnisse jedoch eindeutig sein, um als gerichtsverwertbare Beweise zu gelten. Burger: "Um diese Untersuchung durchzuführen, müssen diese ganz strengen Antikontaminationsmaßnahmen in einem DNA-Spurenlabor durchgeführt werden, und das wird sicherlich nicht von jedem Gericht bundesweit anerkannt."

    [Quelle: Michael Stang]