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Gentechnik-Gesetze spalten Europa

In Zukunft sollen EU-Staaten selbst entscheiden dürfen, ob sie gentechnisch veränderte Organismen auf ihren Feldern erlauben oder nicht. Allerdings müssen sie ein Verbot bei der EU-Kommission anmelden - und begründen. Die Kommission hat jetzt eine Liste an Verbotsgründen veröffentlicht, die sie akzeptieren könnte.

Von Mirjam Stöckel |
    Wenn der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen die öffentliche Ordnung gefährden würde – dann zum Beispiel könnte ein EU-Staat die Genpflanze verbieten, schlägt die EU-Kommission vor. Auch philosophische oder religiöse Bedenken würde die Brüsseler Behörde als Begründung für ein Verbot annehmen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitgliedsstaate bestehende Ökosysteme schützen oder andere Produkte frei von Gentechnik halten will.

    Indem sie die Entscheidungskompetenz zurück an die Mitgliedsstaaten gibt, will die EU-Kommission ihre eigene Schwarze-Peter-Rolle loswerden: Im Augenblick muss sie nämlich oft selbst entscheiden, ob eine Genmaissorte beispielsweise angebaut werden darf – und macht sich mit einer Erlaubnis regelmäßig unbeliebt bei der Bevölkerung. Am Freitag berieten Fachleute aus den EU-Staaten zum ersten Mal über die Liste mit Verbotsgründen – und die Skepsis war groß: Ein nationales Anbauverbot würde ihrer Ansicht nach den freien Handel einschränken. Viele Staaten fürchten, dass auch die vorgeschlagenen Verbotsgründe der EU-Kommission daran nichts ändern – denn sie hätten weder bei einem Streit vor dem Europäischen Gerichtshof noch bei der Welthandelsorganisation Bestand. Nun müssen die Umweltminister über das Thema beraten – und auch hier wird wenig Zustimmung erwartet.