Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht davon aus, dass Rückkehrern in Georgien und Moldau in der Regel weder Verfolgung noch unmenschliche Behandlung droht. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus den beiden Ländern lag im ersten Halbjahr unter 0,1 Prozent.
Das Gesetz wurde im Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet. Nur die Linkspartei stimmte gegen das Vorhaben. Deren Abgeordnete Bünger bezeichnete die Einstufung als unverantwortlich, weil die Sicherheit bestimmter Minderheiten dort nicht garantiert sei. Georgien und Moldau befinden sich beide im EU-Beitrittsprozess.
Diese Nachricht wurde am 16.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.