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Geplante europäische Bankenaufsicht in der Diskussion

Im nächsten Jahr soll eine zentrale europäische Bankenaufsicht eingerichtet werden. Auf einer Tagung der Bundesbank in Frankfurt am Main wurden jetzt Wirksamkeit, Mitspracherecht und Ausgestaltung der geplanten Institution diskutiert.

Von Brigitte Scholtes |
    Die zentrale europäische Bankenaufsicht kommt, aber genauso wichtig auf dem Weg zu einer europäischen Bankenunion ist ein einheitlicher Mechanismus zur Sanierung und Abwicklung einer Bank. Denn es soll ja künftig möglichst vermieden werden, dass die Insolvenz eines Geldhauses das gesamte Finanzsystem instabil werden lässt. Es müsse einen Gleichlauf von Aufsicht und Haftung geben, meint Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank und dort für die Bankenaufsicht zuständig:

    "Gerade eine europäisch gesteuerte Abwicklung mit einer Lastenverteilung, die vorab eindeutig geregelt worden ist, wird uns helfen, das Problem des too big to fail oder des too complex to fail zu verringern. Ich spreche mich daher grundsätzlich für die Errichtung einer europäischen Abwicklungsbehörde aus; diese muss allerdings auf festem Grund stehen, und dafür wird eine Primärrechtsänderung notwendig sein."

    Altlasten aber sollten von den bisher Verantwortlichen auf nationaler Ebene getragen werden. Ähnlich umstritten wie die Abwicklung der Banken ist ein weiterer Baustein der Bankenunion, die gemeinsame europäische Einlagensicherung. Hier hatten vor allem die Genossenschaftsbanken und Sparkassen befürchtet, dass hier ausländische Banken auf die gut gefüllten Einlagesicherungstöpfe der deutschen Banken zugriefen könnten. Das werde nicht passieren, versprach Levin Holle, Abteilungsleiter Finanzmarktpolitik im Bundesfinanzministerium:

    "Wir haben auch sehr früh deutlich gemacht, das, was mit uns nicht zu machen ist, eine Vergemeinschaftung der Einlagenmittel deutscher Sparer zugunsten ausländischer Banken."

    Eines ist bisher klar: Für die Schieflage einer Bank sollen die Steuerzahler nicht mehr geradestehen müssen – allenfalls als letzte in der Reihe. Damit es nicht soweit kommt, sollen vor allem systemrelevante Banken eben künftig durch die Europäische Zentralbank beaufsichtigt werden. Wer Deutschland in der EZB-Bankenaufsicht vertritt, ist noch nicht entschieden – BaFin oder Bundesbank. In anderen Ausschüssen haben sie gemeinsam eine Stimme. Sabine Lautenschläger:

    "Das spielt keine Rolle, wer dort sitzt, sondern es geht ja darum, letztendlich die Dinge von oben nach unten in einer stringenten Art und Weise umzusetzen und Deutschland auch konsistent und kräftig zu verteidigen – verteidigen ist gut, zu vertreten."

    Auf die EZB als Aufsichtsbehörde hatte man sich geeinigt, weil sie die einzige Institution in Europa ist, die dies leisten kann. Aber als Bankenaufsicht unterliegt sie demokratischer Kontrolle, während sie als Notenbank unabhängig ist. Ein Manko, meint Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken:

    "Das ist eine Krückenlösung jetzt mit der EZB, weil die eigentliche Governance der EZB in der Zuständigkeit für die Geldpolitik ist, das heißt, die klare Unabhängigkeit der EZB muss gewahrt bleiben. Das Hauptmandat der EZB ist die Preisstabilität, und es darf auf keinen Fall zu dem kommen, dass hier Rücksichtnahmen aus der Funktion des Bankenaufsehers heraus die Geldpolitik beeinflussen."

    Deshalb müsse man sobald wie möglich die entsprechenden EU-Verträge ändern und irgendwann einmal eine andere europaweite Bankenaufsicht etablieren.