Der Bergbaubetreiber RAG hat bereits Erfahrung mit Grubenflutungen. Es hat sie in den stillgelegten Steinkohlenzechen des Aachener Reviers und in kleinerem Umfang auch an Ruhr und Saar gegeben. Bei den aktuellen Plänen der RAG aber geht es um ein Gebiet, das etwa 600 Quadratkilometer umfasst, in das jährlich zehn Millionen Kubikmeter Wasser zulaufen. Deshalb muss das saarländische Vorhaben und die ab 2019 geplante Sanierung des Ruhrbergbaus von einer Umweltverträglichkeitsprüfung begleitet werden. Die RAG sei dem gewachsen, sagt der für die Wasserhaltung zuständige RAG-Vertreter Michael Drobniewski.
"Wir sind momentan optimistisch, dass unsere Planungen, also der Wasseranstieg auf minus 320 Meter im Saarland und der Wasseranstieg bis auf etwa minus 500 Meter in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfähig und damit umweltverträglich ist. Aber letzten Endes ist das Aufgabe des Verfahrens zu prüfen, ob unsere Meinung den hohen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit auch standhält."
Bei den Naturschutzverbänden überwiegt die Skepsis. Vor allem die Taktik der RAG, das saarländische Verfahren in zwei Abschnitte zu unterteilen. Steffen Potel vom BUND.
"Das was gerade gemacht wird, ist, das mit dieser Phase I ganz viele Wirkungen, die später eintreten können, ausgeklammert werden."
Denn bei minus 320 Meter soll nicht Schluss sein, sondern Ziel ist es, das Grubenwasser in Phase II bis zur Erdoberfläche ansteigen zu lassen, damit es ohne technische Hilfsmittel in die Saar fließen kann. Das wäre 2035 der Fall. Die Genehmigungsbehörde, das Oberbergamt, sieht durchaus Vorteile darin, sich zunächst nur mit der geplanten Teilflutung zu beschäftigen. Heribert Maurer.
"Sie schließen eigentlich dadurch, dass sie bei 320 Meter enden, eine höhere Prognoseunsicherheit aus. Eine Prognose ist nie sicher, das wissen wir alle."
Beeinträchtigung des Trinkwassers, Geländesenkungen, Erdbeben und Gasaustritte als mögliche Gefahren
Verbände und Kommunen können diese Argumentation zwar nachvollziehen, folgen wollen sie ihr jedoch nicht. Denn die ab etwa 2017 geplante zweite Phase sei diejenige, in der sich mögliche negative Folgen in ihrem ganzen Ausmaß zeigten. Dann seien eine Beeinträchtigung des Trinkwassers, Geländesenkungen, Erdbeben und Gasaustritte nicht auszuschließen. Es ginge also um ein Gesamtbild, sagt BUND-Vertreter Potel.
"Diese Kosten sind überhaupt noch nicht gerechnet worden, das was wirtschaftlich an Infrastruktur an Verkehrswegen, Kanalisation und Ähnliches beschädigt werden könnte, also die Gesamtkosten für die Gesellschaft, Nutzen und Schaden sollte mehr in den Fokus genommen werden."
Darüber hinaus sehen sich die 23 saarländischen Städte und Gemeinden, die von der Grubenflutung betroffen sind, in ihrem Planungsrecht beeinträchtigt. Sie gingen einer ungewissen Zukunft entgegen, sagt Peter Lehnert der Bürgermeister von Nalbach.
"Eine Gemeinde plant nicht auf ein Jahr auf zwei Jahre oder auf zehn. Wir planen auf Jahrzehnte und diese Zwischenphase zwischen I und II wäre dann eine Phase in der wir Baugebiete ausweisen, Gewerbegebiete eröffnen und dann 2035 würden wir von den negativen Folgen der Flutung überrascht, das geht so nicht."
Auch die Wasserversorger sind verunsichert, denn es lagern alle möglichen Stoffe unter Tage, die dort nicht hingehören, wie etwa PCB. In den 1980er-Jahren wurden unter Tage PCB-haltige Öle verwendet, die, wenn sie ausgetauscht wurden, nicht entsorgt wurden, sondern überwiegend ins Erdreich sickerten. Wie viel davon wird ausgewaschen, wenn die Gruben geflutet werden, in wieweit gefährdet PCB das Trinkwasser, das sind Fragen, die geklärt werden müssen. Die RAG habe Vorkehrungen getroffen, versichert Michael Drobniewski.
"Wir werden in unserem Konzept dafür Sorge tragen, dass eine Vermischung zwischen Grubenwasser und Trinkwasser nicht stattfindet. Insofern ist aus unserer Sicht dem Schutz gegen PCB, das im Grubenwasser drin ist in ausreichender Weise Rechnung getragen. Aber selbstverständlich werden wir auch das gutachterlich überprüfen lassen und insofern für die notwendige Sicherheit sorgen."