
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr und weiteren Angeklagten die Veruntreuung von EU-Geldern vor und fordert fünf Jahre Haft sowie ein Verbot, bei Wahlen anzutreten. Dieses soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sofort und für fünf Jahre gelten – auch, wenn Le Pen in Berufung gehen sollte. Bei einem entsprechenden Urteil könnte sie 2027 nicht bei der französischen Präsidentschaftswahl antreten. In Umfragen liegt Le Pen regelmäßig vorne.
Neben Le Pen sind auch Vertreter der früheren Führungsriege der Partei angeklagt. Sie alle weisen die Vorwürfe zurück. In dem Prozess geht es um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit dem Geld soll die Partei stattdessen Mitarbeiter für Parteiarbeit in Frankreich bezahlt haben. Das Parlament, das als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf 3,4 Millionen Euro.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.