
Dieses soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ab sofort und für fünf Jahre gelten. Bei einem entsprechenden Urteil könnte Le Pen 2027 nicht bei der französischen Präsidentschaftswahl antreten. Konkret geht es um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit dem Geld sollen stattdessen Mitarbeiter von Le Pens Partei Rassemblement National in Frankreich bezahlt worden sein. Das Parlament, das als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf mehrere Millionen Euro.
Neben Le Pen sind auch Vertreter der früheren Führungsriege ihrer Partei angeklagt.
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Diese Nachricht wurde am 31.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.