
Es wies in mehreren Eilverfahren die Beschwerde gegen die neue Zugangshürde ab, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Ausgestaltung des Probeunterrichts und die jeweils konkreten Bewertungen seien rechtlich nicht zu beanstanden, hieß es.
Antragsteller sind laut Gericht Schüler, die weniger als die geforderten 75 Prozent der erreichbaren Bewertungseinheiten beim Probeunterricht erzielt hatten. Damit war ihnen die Eignung für das Gymnasium abgesprochen worden. Angehende Siebtklässler benötigen in Berlin eine Durchschnittsnote bis 2,2, um eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten.
Die Kläger können jeweils Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz einlegen, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Diese Nachricht wurde am 10.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.