Streit mit Satiriker
Gericht erlaubt Honig mit Böhmermanns Konterfei - "satirischer Charakter"

Ein sächsischer Imker darf weiter mit Foto und Namen des Moderators und Satirikers Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Das sächsische Oberlandesgericht in Dresden teilte mit, es habe die Berufung Böhmermanns gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Dresden zurückgewiesen.

18.07.2024
    Der Imker Rico Heinzig steht neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann. Darauf steht: "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt." Daneben ist ein Glas Honig mit der Aufschrift "beewashing Honey" zu sehen.
    Der Imker Rico Heinzig neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann (picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert)
    Das Gericht wertet die Abbildung Böhmermanns demnach als zulässige Satire. Der Imker hatte die Werbung mit Böhmermanns Bild und Namen als satirische Reaktion bezeichnet. Böhmermann hatte den Imker vor Monaten in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" kritisiert. Er warf ihm vermeintliches Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz vor und nannte das "beewashing" - in Anspielung auf den Begriff Greenwashing. Der Imker reagierte, indem er einen "beewashing"-Honig sowie einen Honig mit Böhmermanns Bild auf den Markt brachte und dieses auch für einen Aufsteller im Supermarkt nutzte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
    Das Gericht entschied jetzt, die Werbeaktion sei ein "Ereignis der Zeitgeschichte" und habe einen satirischen Charakter. Zudem habe auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto des Imkers verwendet. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.
    (AZ: 4 U 323/24)
    Diese Nachricht wurde am 18.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.