Das Gericht wertet die Abbildung Böhmermanns demnach als zulässige Satire. Der Imker hatte die Werbung mit Böhmermanns Bild und Namen als satirische Reaktion bezeichnet. Böhmermann hatte den Imker vor Monaten in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" kritisiert. Er warf ihm vermeintliches Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz vor und nannte das "beewashing" - in Anspielung auf den Begriff Greenwashing. Der Imker reagierte, indem er einen "beewashing"-Honig sowie einen Honig mit Böhmermanns Bild auf den Markt brachte und dieses auch für einen Aufsteller im Supermarkt nutzte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Das Gericht entschied jetzt, die Werbeaktion sei ein "Ereignis der Zeitgeschichte" und habe einen satirischen Charakter. Zudem habe auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto des Imkers verwendet. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.
(AZ: 4 U 323/24)
Diese Nachricht wurde am 19.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.