
Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte eine Klage ab. Zu den Gründen machte es zunächst keine Angaben, sondern verwies auf das schriftliche Urteil, das in den kommenden Wochen verfasst wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatten ein Vater und eine Mutter, die zur Palmarianischen Kirche gehören, einer katholischen Splittergruppe. Sie wiesen vor Gericht auf die strikten Kleidungsregeln ihrer Gemeinschaft hin.
Diese Nachricht wurde am 16.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.