Zur Begründung hieß es, der Antragssteller habe nicht nachgewiesen, dass die Gefahr eines ernsthaften Schadens bestehe. Der Mann hatte der CDU-Politikerin vorgeworfen, in der Corona-Pandemie ohne Mandat ein geheimes Abkommen mit dem Chef des Impfstoff-Herstellers Pfizer ausgehandelt zu haben. Außerdem seien Beweise wie etwa Textnachrichten beseitigt worden. Die Vorwürfe waren nach Einschätzung des Gerichts jedoch nicht ausreichend, um eine sofortige Entscheidung zu rechtfertigen.
Die Richter verwiesen zudem darauf, dass in Belgien sowie auf EU-Ebene bereits mehrere Verfahren im Zusammenhang mit einem "mutmaßlichen Mangel an Transparenz" der EU-Kommission liefen. Die Behörde hatte für die Mitgliedsländer Verträge über die Lieferung von Impfstoffen geschlossen, deren vollständigen Inhalte und Kosten nicht veröffentlicht wurden.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.