Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und folgte damit entsprechenden Klagen der Umweltverbände BUND und der Deutschen Umwelthilfe. Die Ampel-Koalition müsse nun Sofortprogramme vorlegen, etwa für die Sektoren Verkehr und Gebäude, damit Deutschland von 2024 bis 2030 wieder auf Kurs der Gesetzesvorgaben komme. Eine Berufung wurde zugelassen. Die Bundesregierung prüft, ob sie in Revision geht.
Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem bahnbrechenden Urteil und einer schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung. Verkehrsminister Wissing lehnt ein Sofortprogramm unter Verweis auf die geplante Änderung des Klimaschutzgesetzes allerdings ab. Dieses Gesetz ist von der Regierung bereits auf den Weg gebracht, aber noch nicht im Bundestag beschlossen worden.
Diese Nachricht wurde am 30.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.