Die Stadt Bonn hatte die Abschiebung beantragt und dem Mann unter anderem vorgeworfen, Hasspropaganda im Internet verbreitet zu haben. Dagegen stellte er einen Eilantrag und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht Köln begründete seine vorläufige Entscheidung damit, dass die Stadt Bonn keine ausreichenden Belege dafür vorgelegt habe, dass der Prediger eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle. Allein Propaganda für den Salafismus - eine radikale Strömung im Islams - reiche laut Gesetz nicht für eine Abschiebung aus.
Der Salafisten-Prediger musste 2012 schon einmal aus Deutschland ausreisen, war später aber wieder zurückgekehrt und hat inzwischen Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eingelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 02.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.