
Das Kölner Landgericht entschied nun mehren Medien zufolge, dass weder diese Vorwürfe noch die Inhalte eines Porno-Videos einen ausreichenden Grund für die Kündigung darstellten. In dem Video war ein KiWi-Gedichtband Lindemanns zu sehen. Mit Blick auf die Vorwürfe betonte das Gericht, das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit "Aftershow-Partys" von Rammstein sei eingestellt worden. Zudem sei die künstlerische Ausdrucksweise des Sängers und Dichters dem Verlag bekannt gewesen; diese thematisiere bewusst Grenzüberschreitungen. Wie das Börsenblatt berichtet, kann sich der Verlag trotzdem nicht vorstellen, mit dem Sänger wieder zusammenzuarbeiten - und will demnach alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dies zu verhindern.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.