Baden-Württemberg
Gericht: Verfassungsschutz darf Südwest-AfD beobachten

Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den dortigen AfD-Landesverband weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten.

    Logo der AfD
    Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband weiterhin als Verdachtsfall einstufen. (dpa / picture alliance / Drofitsch / Eibner )
    Das entschied der Verwaltungsgerichtshof des Landes und wies damit eine Beschwerde der Südwest-AfD zurück. Das Gericht erklärte, die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall lägen vor, da Mitglieder der AfD für einen ethnischen Volksbegriff einträten. Zudem sehe man Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für eine Herabwürdigung von Muslimen. Die Entscheidung kann nicht weiter angefochten werden. Die AfD kritisierte den Beschluss.
    Das baden-württembergische Amt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft und seine Beobachtung angekündigt. Die AfD erhob Klage sowohl gegen die öffentliche Bekanntgabe als auch gegen die Beobachtung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte diese Klage zurückgewiesen und wurde nun darin vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
    Diese Nachricht wurde am 13.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.