
Die drei erwachsenen Kläger hatten einen Vertrag juristisch angefochten, mit dem sie vor ihrer Adoption den Verzicht auf ihren Pflichtteil des Müller-Erbes erklärt hatten. Das Gericht entschied nun, dass der Vertrag - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig sei. Die Adoptivkinder kündigten Berufung an.
Eine Konzernsprecherin der Drogeriekette betonte nach der Urteilsverkündung, dass der Streit keinen Bezug zum Unternehmen habe. Von dem Ehepaaar Müller hatte es hingegen geheißen, die Firma mit rund 40.000 Angestellten wäre im Fall einer juristischen Niederlage am Ende gewesen. Die drei Kläger waren im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption als Kinder anerkannt worden.
Diese Nachricht wurde am 29.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.