Erbstreit
Gericht weist Klage von Adoptivkindern gegen Drogerie-Chef Müller ab

Das Landgericht Ulm hat die Klage dreier Adoptivkinder des Drogerie-Unternehmers Müller gegen ihn und seine Frau abgewiesen.

    Die drei Kläger sitzen vor einer holzgetäfelten Wand an einer Bank; der Anwalt steht daneben. Die Gesichter der mandanten sind verpixelt.
    Rechtsanwalt Maximilian Ott (r.) mit seinen drei Mandanten im Landgericht Ulm. (Stefan Puchner/dpa)
    Die drei erwachsenen Kläger hatten einen Vertrag juristisch angefochten, mit dem sie vor ihrer Adoption den Verzicht auf ihren Pflichtteil des Müller-Erbes erklärt hatten. Das Gericht entschied nun, dass der Vertrag - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig sei. Die Adoptivkinder kündigten Berufung an.
    Eine Konzernsprecherin der Drogeriekette betonte nach der Urteilsverkündung, dass der Streit keinen Bezug zum Unternehmen habe. Von dem Ehepaaar Müller hatte es hingegen geheißen, die Firma mit rund 40.000 Angestellten wäre im Fall einer juristischen Niederlage am Ende gewesen. Die drei Kläger waren im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption als Kinder anerkannt worden.
    Diese Nachricht wurde am 29.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.