Wie der Europäische Gerichtshof entschied, sind die geltende Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt schon für sich genommen als Verfolgung einzustufen. Demnach muss ein EU-Land bei der individuellen Prüfung eines Asylantrags einer afghanischen Frau lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigen. Der EuGH beantwortete damit Fragen aus Österreich. Dort muss der Verwaltungsgerichtshof über die Klagen zweier Afghaninnen entscheiden. Die radikalislamischen Taliban haben seit ihrer erneuten Machtübernahme im Jahr 2021 äußerst restriktive Vorschriften für Frauen erlassen.
Diese Nachricht wurde am 04.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.