Gleichzeitig handele es sich um eine Niederlage für das Bundesinnenministerium, weil es versäumt habe, andere Maßnahmen unterhalb der Schwelle eines Verbots zu prüfen.
Bundesinnenministerin Faeser hatte das Magazin vor einem Monat mit der Begründung verboten, es verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob diese Entscheidung gestern vorläufig auf. Endgültig wird in einem Hauptsacheverfahren entschieden.
Diese Nachricht wurde am 16.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.