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Gerichtsurteil
Böhmermanns Schmähgedicht bleibt in Teilen verboten

Das Schmähgedicht des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in weiten Teilen verboten. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts seien die strittigen Passagen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Jan Böhmermann beim Verlesen seines umstrittenen Gedichts
    Jan Böhmermann beim Verlesen seines umstrittenen Gedichts (Screenshot ZDF "Neo Magazin Royale")
    Das Gericht untersagte Böhmermann, bestimmte Passagen seiner als "Schmähkritik" bezeichneten Satire zu wiederholen. Die Kammer bestätigte damit ihre Eilentscheidung vom vergangenen Mai.
    Erdogans Vorgehen Kritiker Thema vor Gericht
    In dem zivilrechtlichen Streit war es um die Frage gegangen, ob Böhmermann den Präsidenten bewusst beleidigen wollte oder ob das Gedicht als Kunst anzusehen ist. "Zwar erkenne der Zuschauer, dass beispielsweise die in das Absurde gewendeten Beschreibungen des Sexuallebens des Klägers keinen realen Bezug hätten, aber Beleidigungen oder Beschimpfungen müsse der Betroffene nicht bereits deswegen hinnehmen, weil sie ersichtlich nicht ernst gemeint seien", teilt das Gericht mit.
    Erdogan wollte ein komplettes Verbot des Gedichts. Diese Forderung wies das Gericht erneut ab. Bestimmte Passagen bleiben erlaubt, da sie laut Gericht nicht "die notwendige Schwere" hätten, um sie zu untersagen. Das Gericht wertete dabei auch Erdogans Vorgehen gegen Kritiker mit klaren Worten: "Zu Lasten des Klägers wirke sich hierbei insbesondere seine Politik in Hinblick auf Kritiker und seine Stellung als Politiker aus."
    Berufung möglich
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen.
    Der 35 Jahre alte ZDF-Moderator hatte unter dem Titel "Schmähkritik" in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" am 31. März vergangenen Jahres Beschimpfungen gegen Erdogan vorgetragen. Zur Begründung stellte Böhmermann seinem Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. Die Show zog eine Staatsaffäre nach sich.
    (nch/tgs)