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Gerichtsurteil
Erster Prozess zu Loveparade-Katastrophe wird entschieden

Fünf Jahre nach dem Loveparade-Katastrophe in Duisburg wird nun der erste Zivilprozess zu dem Fall entschieden. Ein Feuerwehrmann hatte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro geklagt. Doch der Erfolg der Klage ist eher unwahrscheinlich.

Von Vivien Leue |
    Die Loveparade Gedankstätte in Duisburg: Kerzen und Holzkreuze erinnern an das Unglück am 24.07.2010.
    Kerzen und Holzkreuze erinnern in Duisburg an das Unglück während der Loveparade am 24.07.2010. (picture alliance / dpa / Revierfoto)
    Der heute 53 Jahre alte Feuerwehrmann war nach eigenen Aussagen als einer der ersten Einsatzkräfte am Unglücksort. Im Tunnel, dem Hauptzugang zum Loveparade-Gelände, dort wo es zu dem tödlichen Gedränge kam, waren die Videokameras ausgefallen. Der Feuerwehrmann wurde losgeschickt, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Was er dort erlebte, kann er bis heute nicht vergessen, wie seine Anwältin Bärbel Schönhof schildert:
    "Er hat Schlafstörung gehabt, er konnte sich nicht mehr konzentrieren, er war sehr schreckhaft, sehr ängstlich geworden und hat dann im Laufe der Zeit auch festgestellt, dass das Vertrauen in andere Menschen verloren gegangen ist."
    Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert
    Ihr Mandant sei deshalb dienstunfähig geworden und mittlerweile im Vorruhestand. 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert er vom Veranstalter der Loveparade und dem Land NRW als Dienstherren der Polizei, denn laut Anwältin Schönhof ist das Verhalten der Polizei vor und während der Loveparade für das Unglück mitverantwortlich. Die Kammer des Landgerichts machte aber schon zu Beginn des Prozesses vor vier Wochen klar, dass sie für die Zivilklage keine Aussicht auf Erfolg sieht. Denn der Kläger sei von dem Loveparade-Unglück nur mittelbar betroffen gewesen – er habe es nur mitansehen müssen. Außerdem trage er als Feuerwehrmann ein Berufsrisiko.
    Diese Argumentation will Anwältin Schönhof so nicht gelten lassen: "Auf der anderen Seite muss man sich auch überlegen, dass das Berufsrisiko jetzt nicht für eine Veranstaltung herhalten darf, die so verantwortungslos geplant und durchgeführt wurde."
    Allerdings wurde bisher nie geklärt, ob die Veranstaltung verantwortungslos geplant war, und falls ja, wer dafür verantwortlich ist – weder in einem Zivilprozess noch in einem Strafverfahren.