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Gerichtsurteil
Ritter Sport gewinnt gegen Stiftung Warentest

Im Dezember 2013 hatte die Stiftung Warentest dem Schokoladenhersteller Ritter Sport Verbrauchertäuschung vorgeworfen. Die Firma wehrte sich gegen die Aussagen der Tester und erreichte eine einstweilige Verfügung, die nun auch vom Landgericht München bestätigt wurde.

Von Daniela Siebert |
    In ihrem Dezember-Heft hatte die Stiftung Warentest Nuss-Schokolade untersucht. Ritter Sport landete dabei in der Kategorie "Mit ganzen Nüssen" auf dem letzten Platz mit der Bewertung mangelhaft. Entscheidender Grund dafür war: Die Stiftung Warentest kreidete die Deklaration der Inhaltsstoffe auf der Verpackung an - das Zutatenverzeichnis sei irreführend.
    Konkret ging es um den enthaltenen Aromastoff Piperonal, den die Stiftung Warentest als "chemisch hergestellt" einstuft. Das sei von der Verpackungsangabe "natürliches Aroma" nicht gedeckt, somit würden die Verbraucher getäuscht.
    Ritter Sport wehrte sich gegen dieses Urteil und untersagte Stiftung Warentest per einstweiliger Verfügung vom Landgericht München derlei Aussagen weiterhin zu treffen. Daraufhin wurden die entsprechenden Texte auf der Internetseite von Warentest entfernt, die Magazin-Hefte blieben aber im Handel.
    Die Stiftung legte Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung ein, der heute vom Landgericht München jedoch abgewiesen wurde. Die Verfügung hat also Bestand, und die Stiftung will nun in Berufung gehen. Bis dahin droht bei Verstoß gegen die Verfügung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.