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Gerichtsverhandlung
BayernLB fordert Rückzahlung von Milliardenkrediten

Neue Runde im Streit zwischen der BayernLB und der Hypo Alpe Adria: In München klagt die BayernLB nun auf Rückzahlung eines Milliardenkredits gegen ihre frühere Tochter. Gestritten wird sogar darüber, ob das Münchner Gericht überhaupt zuständig ist.

Von Lisa Weiß | 25.11.2013
    Es geht um mehr als 2,3 Milliarden Euro. Es geht vor allem um eine Frage, die nur auf den ersten Blick ganz einfach erscheint: Muss die Hypo Alpe Adria die Kredite, die eigentlich Ende diesen Jahres fällig sind, jetzt auch zurückzahlen? Nein, sagt Daniel Busse, Anwalt der HGAA. Die Bank stecke mitten in der Sanierung und sei daher sogar gesetzlich verpflichtet, das Geld momentan nicht zurückzuzahlen. Denn hier geht es um österreichisches Recht.
    "Es gibt ein Gesetz in Österreich, das sich genau mit dieser Frage befasst. Und dieses Gesetz sagt: In einer Krise gewährte Kredite - und das sind die, die in unserem Rechtsstreit relevant sind -, da muss primär die frühere Mehrheitsgesellschafterin, also die BayernLB, zur Verantwortung gezogen werden."
    Dieses sogenannte Eigenkapitalersatzgesetz legt fest: Eine Bank ist in einer Krise, wenn sie eine Eigenmittelquote von weniger als acht Prozent hat – wenn sie dann Kredite von einer Gesellschafterin bekommt, muss sie die erst nach ihrer Sanierung zurückzahlen. Im Jahresabschluss der HGAA von 2009 war die Eigenmittelquote allerdings höher als acht Prozent.
    Eigentlich also eine klare Sache. Eigentlich. Denn die HGAA sagt jetzt: Die Jahresabschlüsse von damals waren falsch. Das habe die Bank letztes Jahr erkannt. Und deshalb habe man ab diesem Zeitpunkt auch keine Zinsen mehr an die BayernLB gezahlt. Allein bei den Zinsen geht es um Millionen von Euro, die jetzt der BayernLB fehlen. Und wenig überraschend kann Friedrich Jergitsch, Anwalt der Bayern LB, die Argumentation der Österreicher nicht nachvollziehen.
    "Die HGAA hat über Jahre die Kredite der Bayern LB als solche bedient und auch alle Zinsen bezahlt. Sie hat bisher keine stichhaltigen Beweise dafür vorgelegt, dass es sich hier nicht um Kredite handelt, die sie bedienen muss. Sie ist aber beweispflichtig in diesem Verfahren."
    Die Österreicher haben zwar ein Privatgutachten vorgelegt, in dem ihre Sicht der Dinge bestätigt wird. Friedrich Jergitsch von der Bayern LB will das Gutachten der HGAA aber nicht anerkennen:
    "Sie scheint auch nicht so recht an ihre neuen Thesen zu glauben. Sie hat nämlich ihre Bilanz nicht revidiert, was eigentlich angezeigt wäre, wenn man ihrer eigenen Argumentation folgt."
    Und selbst, wenn die Kärntner Bank 2009 wirklich weniger Eigenkapital hatte, als in den offiziellen Bilanzen ausgewiesen worden ist, wollen die Bayern ihr Geld zurück. In diesem Fall wolle man wegen der Täuschung Schadensersatz verlangen, stellte die BayernLB klar. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Denn momentan ist noch vieles unklar. Zum Beispiel, ob München überhaupt der richtige Gerichtsstand ist. Daniel Busse, Anwalt der HGAA, bezweifelt das:
    "Die Parteien haben in den Jahren ihrer Zusammenarbeit eine Vielzahl von Vereinbarungen getroffen. Dort sind teilweise österreichische Gerichte vereinbart, teilweise deutsche Gerichte. Selbst in Deutschland gibt es verschiedene Gerichtszuständigkeiten, in München und in Frankfurt. Das ist eine komplexe Gemengelage, die juristisch extrem kompliziert ist. Wir glauben, dass österreichische Gerichte die sind, die am besten dazu geeignet sind, die Sache zu verhandeln."
    Die Bayern LB sieht das anders. Die zuständige Richterin hat daher die Verhandlung erst mal vertagt. Bis Mitte Dezember will das Gericht entscheiden, ob in einem weiteren Prozess erst mal geklärt werden soll, welches Land zuständig ist. Es ist zwar recht unwahrscheinlich, dass München die Zuständigkeit an Wien übergibt. Aber weil dann deutsche Richtern, die sich vor allem in deutschem Recht auskennen, nach österreichischem Recht urteilen müssen, müssen Gutachter helfen. Das kann dauern – der Verhandlungstag heute war wahrscheinlich der Auftakt zu einem jahrelangen Rechtsstreit.