Die letzten Minuten an Bord von 4U9525, abgestürzt in den französischen Alpen: Der Anwalt Elmar Giemulla hat sich in den vergangenen Wochen viel mit diesen Minuten beschäftigt. Er vertritt die Angehörigen von 36 Opfern des Absturzes. Und er fordert eine deutlich höhere Entschädigung vom Mutterkonzern von Germanwings, der Lufthansa. Giemulla ist überzeugt: Die Passagiere an Bord wussten, dass sie sterben würden.
"Die Opfer selber, die Verstorbenen haben einen Anspruch gehabt. Bis zu ihrem Tode. Sie sind ja durch die Hölle gegangen. Das muss man sich wirklich vor Augen halten. Es fällt einem schwer, sich das vorzustellen, dass man sechs oder sieben Minuten dem sicheren Tod entgegengeht."
Giemulla fordert, dass das Schmerzensgeld für die Opfer an die Angehörigen übergeht. Die Lufthansa akzeptiert das im Grundsatz. Und hat dafür 25.000 Euro geboten. Außerdem wolle man nahen Angehörigen weitere 10.000 Euro zahlen. Bereits geleistet wurde eine Sofortzahlung in Höhe von 50.000 Euro. Viel zu wenig sei das, sagt Giemulla. Viel zu wenig, sagen auch andere Anwälte der Angehörigen.
"Zehntausend Euro für den Schmerz für ein verlorenes Kind stehen in keinem Verhältnis dazu. Hier muss wirklich noch geredet werden. Die Hinterbliebenen sind zur Zeit zumindest empört und verletzt."
In einem Schreiben, das dem Deutschlandfunk vorliegt, wendet sich Giemulla an den Anwalt der Lufthansa. "Es wird Sie nicht verwundern", schreibt er, "dass meine Mandanten mich gebeten haben, dieses Angebot als unangemessen abzulehnen." Giemulla fordert: Die Lufthansa muss den Hinterbliebenen zwischen 100.000 und 300.000 Euro zahlen. Die Fluggesellschaft wollte sich zu dem Sachverhalt gegenüber unserem Sender nicht äußern. Eine Korrespondenz mit einem Anwalt kommentiere man grundsätzlich nicht.
Nach deutschem Recht ein Kulanzangebot
Tragisch sei das Ringen um eine angemessene Entschädigung, sagt Katja Keul, Rechtsanwältin und Bundestagsabgeordnete für die Grünen. Aber: Das Angebot sei – rein juristisch gesehen – gar nicht mal so schlecht.
"Nach der jetzigen Rechtslage ist das ein reines Kulanzangebot. Nach der aktuellen Rechtslage ist es so, dass man nur eigene Schmerzen als Schmerzensgeld entschädigt bekommen kann, nicht aber den Tod eines Angehörigen. Das ist die deutsche Rechtslage."
Keul bezieht sich auf das deutsche Schadensrecht. Es legt traditionell einen Fokus auf materielle Schäden. Seelischer Schmerz, die Trauer um einen Angehörigen gehören nicht dazu. Mehr noch: Im Gegensatz zu Ländern wie den USA bekommen Hinterbliebene in der Regel eben kein Schmerzensgeld, wenn sie einen Angehörigen verlieren.
"Das ist ja auch genau der Punkt, warum wir sagen: Hier ist das deutsche Recht wirklich zu eng. Hier muss man auch mal was ändern."